Eine Studie soll klären, ob das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht weiterhin eine gemeinsame IT betreiben sollen, oder ob eine Trennung die bessere und kostengünstigere Lösung wäre.
Am vergangenen Freitag teilte die Arbeitsgruppe "IT-Bundesgericht" der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission der eidg. Räte mit, dass eine Studie neue Entscheidungsgrundlagen zum sogenannten IT-Streit der Gerichte bringen soll. Das junge Bundesverwaltungsgericht (BVGer) stritt
seit Anfang Jahr mit dem Lausanner Bundesgericht über die IT.
Der Streit ist eigentlich seit einem Monat
beigelegt: Das BVGer darf laut einem Schreiben an die Gerichte ab 2010 (beim Umzug nach St. Gallen) auf eigene Faust eine neue IT-Umgebung evaluieren lassen. Das BVGer
will nicht länger die Open-Source-Lösungen und Eigenentwicklungen des Bundesgerichts einsetzen und lieber wieder auf Microsoft und andere proprietäre Lösungen umsteigen.
Das Bundesgericht, das BVGer und das Bundesstrafgericht
in Bellinzona haben nun gemäss der Arbeitsgruppe zugestimmt, dass eine Studie über die Informatik der Gerichte durchgeführt werden soll. Diese soll sich der Frage widmen, ob eine Trennung oder eine Vereinheitlichung der Informatik in Bezug auf die Software, die Hardware, den Helpdesk und das Personal die bessere und kostengünstigere Lösung wäre. Unabhängig davon beabsichtigt das Bundesgericht, ein Audit über seine IT durchzuführen.
Das BVGer muss so oder so bis 2010 mit den Lösungen des Bundesgerichts arbeiten. Das Bundesstrafgericht ist vom Streit nicht betroffen, denn dort sind proprietäre Lösungen wie Microsoft im Einsatz. Die IT des Bundesstrafgericht wird zudem vom Bundesamt für Informatik (BIT) betreut. (mim)