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Dienstag, 09.03.2010
Bundesverwaltungsgericht hebt 333-Millionen-Busse gegen Swisscom auf

Marktbeherrschende Stellung von Swisscom bei der Mobilterminierung zwar bestätigt, jedoch Missbrauchsvorwurf zurückgewiesen und Busse aufgehoben.
 
Soeben hat Swisscom bekannt gegeben, dass das Bundesverwaltungsgericht eine Busse gegen Swisscom von 333 Millionen Franken aufgehoben hat. Das Gericht hiess die Swisscom-Beschwerde gegen eine Verfügung der Wettbewerbskommission (Weko) wegen missbräuchlicher Mobilterminierungsgebühren "in den wesentlichen Punkten" gut und "hebt die Busse auf", wie Swisscom schreibt.
 
Mit dem aktuellen Urteil habe das Bundesverwaltungsgericht eine marktbeherrschende Stellung von Swisscom bei der Mobilterminierung zwar bestätigt, jedoch den Missbrauchsvorwurf zurückgewiesen und die Busse aufgehoben, heisst es in der Mitteilung.
 
Die Weko hatte Swisscom im Februar 2007 mit einer Busse wegen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung bestraft. Dabei ging es um Mobilfunk-Terminierungsgebühren zwischen dem 1. April 2004 und dem 31. Mai 2005. Diese Gebühren stellt ein Mobilfunkbetreiber einem anderen Anbieter für die Durchstellung eines Anrufs in sein Netz in Rechnung. Für die Weko erzwang Swisscom "unangemessen hohe Preise".

Swisscom hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht eine marktbeherrschende Stellung und ein missbräuchliches Verhalten bestritten. Einer der Gründe für die nun zumindest teilweise erfolgreich verlaufene Beschwerde ist laut Swisscom die Möglichkeit der Swisscom-Konkurrenten, nach einem Scheitern der Preisverhandlungen an die Kommunikationskommission ComCom zu gelangen. Zudem habe Swisscom die niedrigsten Terminierungsgebühren der Schweizer Mobilfunkanbieter. Man könne letztlich nicht abschätzen, welches Preisniveau die Weko als angemessen erachtet. Eine Sanktionierung sei daher grundsätzlich nicht statthaft, glaubt Swisscom.

Das Urteil kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. (mim)
 
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