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Mittwoch, 02.07.2008
Bezahlen ja - Gegenleistung nein

BloggingToms Woche im Cyberspace XXXIII
 
Über 100 Gesetzesänderungen traten per 1. Juli 2008 in Kraft. Viele davon unspektakulär, andere wiederum sorgen für ein grösseres Echo. Zum Beispiel das revidierte Urheberrechtsgesetz, das für uns Normalbürger nicht nur am Zoll für die eine oder andere böse Überraschung sorgen wird. Mit der Novelle ist nun auch das Herstellen, Einführen, Anbieten, Verkaufen und Werbung für Tools verboten, die einen Kopierschutz umgehen oder knacken können. Das hat Konsequenzen für jeden Internet-Publizisten, der nicht mit einem Bein im Gefängnis stehen will, denn auch Hyperlinks auf die neu verbotenen Programme oder deren Herstellerseiten können zu Problemen führen. Da gibts wohl nur eines: Archiv ausmisten, Links löschen und sich fragen, ob da nicht bald einer gegen Google Schweiz wegen Links zu solchen Tools klagt.
 
Eine gewitzte Geschäftsidee hat man bei der Stiftung Switch, in der Schweiz für die Vergabe der Domainnamen zuständig, gefunden. Wer seinen dort registrierten Domainnamen erst nach der Löschung, und damit erst bei der dritten, etwas böse formulierten Zahlungsaufforderung bezahlt, kann das Geld nämlich auch geradeso gut zum Fenster hinauswerfen. Obwohl man damit zwar für ein Jahr die Domainkosten bezahlt, wird die Domain nicht wieder registriert. Im Gegenteil, Switch beharrt darauf, dass eine Neuregistrierung gebührenpflichtig ist und man für den bezahlten Betrag keinerlei Gegenleistung erhält. Wer die Domain also trotzdem behalten will, muss sie erneut registrieren und dafür zum zweiten Mal ins Portemonnaie langen - ausser Switch verzichtet aus Kulanz auf die neue Rechnung.
Gemäss Konrad Jeker von strafprozess.ch handelt Switch zwar vertragskonform und allfällige Prozesschancen wären gering. Immerhin ist aber fraglich, ob der Kunde nach Treu und Glauben eine solche Klausel im "Domainnamen-Registrierungsvertrag" erwarten darf. Wenn nicht, wäre die Klausel gemäss der Ungewöhnlichkeitsregel wohl ungültig.
Logisch, für die 17 Franken lohnt sich ein solcher Aufstand nicht. Trotzdem ist eine solche Regelung mehr als stossend, schliesslich kassiert Switch hier Geld, ohne eine Gegenleistung zu erbringen. Aber als Monopolist hat man es bekanntlich auch etwas einfacher...
 
Da bleibt nur, sich mit angenehmerem zu beschäftigen. Zum Beispiel mit modernen Bewerbungsmethoden. Oder mit weinenden Schweizer Frauen. Oder mit der Frage, wie man einen Idioten verwirrt. (BloggingTom)

Kommentare:
Werner Dali Ich freue mich über Firmen, welche den Mut haben, notorischen Spätzahlern - dazu gehören immer mehr auch Behörden - das Leben zu erschweren. Zu einem Vertrag gehört in der Regel auch ein anerkanntes Zahlungsziel und wer sich nicht daran hält verletzt die Spielregeln. Es wird gerne vergessen, dass genügend Konkurse nicht wegen schlechtem Geschäftsgang sondern wegen mangelnder Liquidität eröffnet werden. Sogar Blogging Tom dürfte klar sein, dass bei einem Rechnungsbetrag von Fr. 17.- eine zweite und dritte Mahnung gar nicht mehr drinliegen. Sein Lamento ist so überflüssig wie ein Kropf.
 
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