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Freitag, 13.11.2009
EDÖB klagt gegen Google Street View

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte will die vollständige Anonymisierung von Gesichtern und Nummernschildern gerichtlich vor Bundesverwaltungsgericht erzwingen.
 
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftrage (EDÖB) Hanspeter Thür reicht Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen Google ein. Hintergrund sind die anhaltenden Streitigkeiten um Googles Online-Dienst Street View. Letztmals forderte Thür den Internetkonzern am 11. September zum besseren Schutz der Privatsphäre in Street View auf. Google zeigte sich von den Forderungen Thürs bisher allerdings wenig beeindruckt.
 
In der Klageschrift fordert der EDÖB nun, dass Google vorerst verboten werde, neue, in der Schweiz aufgenommene Bilder zu veröffentlichen. Auch Aufnahmefahrten mit den Google-Kamerafahrzeugen seien bis zum definitiven Entscheid zu untersagen. Weiter fordert Thür, dass die Veröffentlichung von Street-View-Bildern nur noch erfolgen dürfen, wenn Gesichter und Autokennzeichen "vollständig unkenntlich" gemacht worden sind und sichergestellt sei, dass die Anonymität von Personen "im Bereich von sensiblen Einrichtungen, insbesondere vor Frauenhäusern, Altersheimen, Gefängnissen, Schulen, Sozialbehörden, Vormundschaftsbehörden, Gerichten und Spitälern" gewährleistet ist.
 
Auch in Bezug der bereits früher von Thür monierte Höhe der Kamera will Thür durchsetzen, dass private Bereiche, die von einem normalen Passanten nicht einsehbar sind, nicht aufgenommen werden und bereits aufgenommene Bilder aus Street View entfernt werden. Ebenfalls solle Google sicherstellen, dass Aufnahmen, die von Privatstrassen aus gemacht wurden, entfernt werden und der Konzern in Zukunft mindestens eine Woche im Voraus ankündigt, in welchen Städten und Dörfern Aufnahmen getätigt, beziehungsweise, welche Orte auf Street View aufgeschalten werden.
 
Der EDÖB moniert in einer Mitteilung auch, dass Google ihn bereits im Vorfeld Lancierung von Street View unvollständig informiert habe. So habe Google zum Beispiel angekündigt, hauptsächlich Stadtzentren zu fotografieren, habe in der Folge jedoch viele Städte flächendeckend ins Internet gestellt. Dabei sei gerade in Aussenquartieren, wo die Bevölkerungsdichte auf den Strassen rapide abnehme, das einfache "Blurring" von Gesichtern nicht mehr ausreichend. Dies gelte insbesondere auch der Zoomfunktion, die es dem Street-View-Benutzer erlaubt, "Personen auf dem Bildschirm herauszuisolieren und zu vergrössern".
 
Googles oberster Datenschützer, Peter Fleischer, zeigt sich in einer ersten Stellungnahme enttäuscht. Man halte die Klage für unnötig, schliesslich habe Google Thür "umfangreiche Lösungsvorschläge" eingereicht. Man werde die Klage vor Bundesverwaltungsgericht jedoch energisch anfechten.
 
Auch in Deutschland droht Googles Street View weiter Ungemach. Dort lässt die rheinland-pfälzische Landesregierung derzeit per Rechtsgutachten prüfen, wie sich "die Zulässigkeit des Vorgehens von Street View nach geltendem Recht beurteilt", heisst es in einer Mitteilung des Ministeriums der Justiz, Rheinland-Pfalz. (Thomas Brühwiler)
 
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