Die Bundesverwaltung riskiert aber, dass die Auftragsvergabe an Microsoft in der Höhe von 42 Millionen Franken nachträglich annulliert wird.
Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern einen Zwischenentscheid in Sachen Auftragsvergabe des Bundes an Microsoft gefällt. Demnach ist es dem Bund wieder erlaubt, Microsoft-Produkte zu beziehen. Nach der superprovisorischen Verfügung Ende Mai war es der Bundesverwaltung verboten, zusätzliche Leistungen von Microsoft zu beziehen. Nur "Leistungen" (Lizenzen und Wartung), die für die Funktionsfähigkeit der Bundesverwaltung unbedingt notwendig waren, konnten bei Microsoft bezogen werden.
Hintergrund ist eine ausschreibungslose Auftragsvergabe des Bundes an Microsoft in der Höhe von insgesamt 42 Millionen Franken. Nachdem die 'NZZ' den Auftrag Anfang Mai
publik gemacht hatte, reichten 18 Open-Source-Firmen
Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Danach folgte
die superprovisorische Verfügung beziehungsweise
der vorübergehende Stopp des Auftrages. Dieser Entscheid wurde nun gestern widerrufen.
Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen. Das Bundesverwaltungsgericht behält sich nämlich ausdrücklich vor, die Auftragsvergabe zu annullieren, wenn sich die von den Beschwerdeführern erhobenen Einwände als stichhaltig erweisen sollten.
Der Zwischenentscheid kann unter bestimmten Umständen innert 30 Tagen beim Bundesgericht in Lausanne angefochten werden. (Maurizio Minetti)