Offensichtlich wollte die Eidgenossenschaft diese Massnahmen geheim halten, denn die Vernehmlassungsunterlagen, die die Internet-Provider erhalten haben, sind als "vertraulich" gekennzeichnet. Die Frage, wieso diese Vernehmlassung vertraulich war, wollte das Justiz- und Polizeidepartment auf Anfrage der WOZ nicht beantworten. Zudem wurde die Vernehmlassungsfrist von 3 Monaten auf 3 Wochen verkürzt, eine Massnahme, die das Vernehmlassungsgesetz nur in Fällen von "Dringlichkeit" zulässt.
Die Kosten für die Implementierung einer solchen "Überwachungsschnittstelle" überwälzt der Dienst "Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr" (Üpf) des EJPDs den Providern. Zwar sollen die Provider bei einer Abfrage eine Entschädigung von rund eintausend Franken erhalten, doch Fredy Künzler von Init7 rechnet gegenüber der WOZ mit Kosten von mehreren hunderttausend Franken sowie mit ein bis drei Mannjahren Arbeit für die Implementierung, was gerade kleinere Anbieter in ihrer Existenz bedroht. Für das EJPD kein Problem, wie Pressesprecher Philippe Piatti gegenüber der Zeitung ausführt: "Kleine Provider werden sich die notwendigen technischen Voraussetzungen leisten müssen. Erbringer von Fernmeldedienstleistungen wissen um die gesetzlichen Vorgaben."
Zu Diskussionen Anlass geben dürfte auch der Katalog der Straftaten, bei welchen der Internetverkehr einer Person überwacht werden darf. Neben Delikten wie Entführung, Erpressung oder Kinderpornografie sieht das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs auch Delikte wie Drohung gegen Beamte oder Landfriedensbruch als mögliche Gründe für eine Überwachung. Damit könnte, so die WOZ, auch die vermutete Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration oder ein Sozialhilfebetrug zur Überwachung der Internetaktivitäten führen. (Tom Brühwiler)
Kommentare:
http://en.wikipedia.org/wiki/Tor_(anonymity_network)
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