Technologie-Partner
.
.
Gold-Sponsor:
.
.
Donnerstag, 16.07.2009
Die Schweiz will Internet in Realtime überwachen

Der Bund plant die vollständige Überwachung des Internetverkehrs von verdächtigen Personen in Realtime. Geheime Vernehmlassung wegen "Dringlichkeit" abgekürzt.
 
Vertrauliche Dokumente, die der 'Wochenzeitung' (WOZ) vorliegen, zeigen, dass der Bund eine "Echtzeit-Überwachung der kompletten Kommunikation des Breitband-Internetanschlusses" von verdächtigen Personen plant. Damit will der Staat bei Strafuntersuchungen spätestens ab Ende Juni 2010 direkt auf das Surfverhalten von Internet-Nutzern zugreifen können und so etwa E-Mails mitlesen, besuchte Seiten aufzeichnen, verschickte Dateien und Dokumente einsehen oder am Videochat teilhaben.
 
Geheime, abgekürzte Vernehmlassung
Offensichtlich wollte die Eidgenossenschaft diese Massnahmen geheim halten, denn die Vernehmlassungsunterlagen, die die Internet-Provider erhalten haben, sind als "vertraulich" gekennzeichnet. Die Frage, wieso diese Vernehmlassung vertraulich war, wollte das Justiz- und Polizeidepartment auf Anfrage der WOZ nicht beantworten. Zudem wurde die Vernehmlassungsfrist von 3 Monaten auf 3 Wochen verkürzt, eine Massnahme, die das Vernehmlassungsgesetz nur in Fällen von "Dringlichkeit" zulässt.
 
Kosten von mehreren hunderttausend Franken
Die Kosten für die Implementierung einer solchen "Überwachungsschnittstelle" überwälzt der Dienst "Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr" (Üpf) des EJPDs den Providern. Zwar sollen die Provider bei einer Abfrage eine Entschädigung von rund eintausend Franken erhalten, doch Fredy Künzler von Init7 rechnet gegenüber der WOZ mit Kosten von mehreren hunderttausend Franken sowie mit ein bis drei Mannjahren Arbeit für die Implementierung, was gerade kleinere Anbieter in ihrer Existenz bedroht. Für das EJPD kein Problem, wie Pressesprecher Philippe Piatti gegenüber der Zeitung ausführt: "Kleine Provider werden sich die notwendigen technischen Voraussetzungen leisten müssen. Erbringer von Fernmeldedienstleistungen wissen um die gesetzlichen Vorgaben."
 
Umstrittener Deliktskatalog
Zu Diskussionen Anlass geben dürfte auch der Katalog der Straftaten, bei welchen der Internetverkehr einer Person überwacht werden darf. Neben Delikten wie Entführung, Erpressung oder Kinderpornografie sieht das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs auch Delikte wie Drohung gegen Beamte oder Landfriedensbruch als mögliche Gründe für eine Überwachung. Damit könnte, so die WOZ, auch die vermutete Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration oder ein Sozialhilfebetrug zur Überwachung der Internetaktivitäten führen. (Tom Brühwiler)

Kommentare:
Konrad Baechler Die alte Diskussion, welche Auserwählten aus welchen Gründen über Gesetz(!), Moral(!!), Ethik(!!!), Gesund/Ungesund(!!!!), Richtig/Falsch(!!!!!) wachen sollen, flammt neu auf. Es ist zu hoffen, dass sich die gesamte Gesellschaft an dieser Diskussion beteiligt und dass die virtuelle Demokratisierung ihren Niederschlag in der Realität findet.
 
Engagierte Bürgerinnen finden alternative Denkansätze, z.B. hier (weit entfernt von perfekt - aber was noch nicht ist kann noch werden):
http://en.wikipedia.org/wiki/Tor_(anonymity_network)
 
Und natürlich unbedingt die Literatur-Klassiker aus dem Büchergestell holen und einen DVD-Abend mit "Brazil" organisieren.
 
Wie Patent Ochsner (in Anlehnung an Terry Pratchett) schon sagten:
null null null null
  • wüll du *nid* paranoid bisch, heisst das no lang nid, dass sie nid hinger dir här si.
  • nullnullnullnull--
     
    HOT Stories
    Features