6 Millionen für Telco-Auskunftsbegehren – zu wenig Geld oder zu viel Überwachung?

22. Februar 2023 um 13:50
letzte Aktualisierung: 22. Februar 2023 um 16:28
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Foto: Craig Whitehead / Unsplash

Die Verordnung zur Finanzierung des Post- und Fernmeldeverkehrs sieht eine Pauschalentschädigung für die Provider vor. Diese können sich in der gestarteten Vernehmlassung dazu äussern.

Wenn ein Provider dem Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) Auskunftsaufträge für die Identifikation von Benutzer-IP-Adressen erteilen muss, durfte er seinen Aufwand bislang verrechnen.
Neu soll der Dienst ÜPF zumindest die grossen Provider mit einer jährlichen Pauschale entschädigen dürfen. Dies hatte ursprünglich das Bundesgericht entschieden. Nun wird dies entsprechend in der Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (FV-ÜPF) festgehalten. Dazu ist jetzt die Vernehmlassung gestartet, die bis zum 30. Mai 2023 dauert.
Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass die Kostenbeteiligung der Kantone auf gesamthaft 75% erhöht wird. Gesamthaft würden diese neu 24 Millionen Franken pro Jahr beisteuern, heisst es in einer Mitteilung des ÜPF. Bis vor einem Jahr betrug deren Beteiligung noch halb so viel.

315'000 Auskunftsbegehren pro Jahr

In der Verordnung ist weiter der Gesamtbetrag für diese Entschädigungen für alle Provider auf jährlich 6 Millionen Franken festgelegt worden. Die Summe entspreche aufgerundet dem Durchschnitt der Entschädigungen der letzten drei Jahre. Auf seiner Website listet der Dienst ÜPF auf, wie viele solcher Auskunftsbegehren gestellt worden sind: Insgesamt waren es 315'343, der grösste Teil davon einfache Auskünfte. Vorgesehen ist eine Entschädigung von 3 Franken pro Auskunftsbegehren.
Und exakt diese 3 Franken werden nun auch im Kern der Vernehmlassung stehen. Das ist leicht vorherzusehen: Der Winterthurer Provider Init7 rechnete im Jahr 2018 vor, dass "die aufwandsgerechte Entschädigung pro Auskunft 250 Franken beträgt" und gelangte wegen der schon damals geplanten Senkung auf 3 Franken pro Auskunft ans Bundesverwaltungsgericht, wo der Provider schliesslich auch Recht bekam. 3 Jahre später kassierte das Bundesgericht dieses Urteil wieder und ermöglichte schliesslich die frisch verordnete Pauschalabrechnung.

"Verordnung widerspricht dem Gesetz"

Auf Anfrage von Inside-it.ch sagt Init7-CEO Fredy Künzler, dass die Verordnung dem Gesetz widerspreche. Während in diesem von einer angemessenen Entschädigung für die Provider die Rede sei, sehe die Verordnung lediglich eine Entschädigung von 3 Franken vor. "Bei unserem Aufwand von 37 Minuten ist das nicht angemessen", so Künzler. "Es ist ja nicht so, dass wir die 250 Franken 'erfunden' haben", so Künzler, aber vor der Senkung auf 3 Franken sei so viel bezahlt worden. "Wir wären mit einer Senkung einverstanden gewesen, auf sagen wir 80 oder 100 Franken und werden uns dementsprechend in der Vernehmlassung äussern."
Anstelle der angefragten Telcos Salt, Sunrise und Swisscom antwortet der Telco-Verband Asut im Namen der Netzbetreiber: "Die Anbieter und wir haben die Unterlagen erhalten und werden sie im Detail prüfen, im Rahmen des Branchenverbandes diskutieren und zu gegebenem Zeitpunkt eine Stellungnahme abgeben."
Update 15.30 Uhr: Ergänzende Stellungnahme von Fredy Künzler eingefügt. Update: 17.30 Berechnung der Auskunftsbegehren korrigiert.

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