Aargau verlangt für Aufrüstung auf 5G nachträgliche Baugesuche

2. Juli 2024 um 12:06
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Foto: Unplash+/Getty

Die Forderung des Kantons geht auf ein Bundesgerichtsurteil zurück. Entsprechende Gesuche werden in den kommenden Wochen auch andernorts fällig.

Im Kanton Aargau sind für über 200 bereits gebaute Mobilfunk-Antennen nachträgliche Baugesuche nötig. Nach einem Bundesgerichtsurteil hat der Kanton die Mobilfunkbetreiber aufgefordert, innert sechs Monaten ein Baugesuch für die Aufrüstung auf 5G einzureichen, wie das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) des Kantons mitteilte.

Baugesuch für Softwareeinstellung nötig

Bisher hätten die Mobilfunkbetreiber diese höhere Leistung, auch "Korrekturfaktor" genannt, in einem vereinfachten Meldeverfahren bei bestehenden Antennen ohne Baubewilligungsverfahren einrichten können. Nach einem Bundesgerichtsurteil gegen Swisscom vom 23. April sei diese Praxis nicht mehr rechtens. Beim Korrekturfaktor handelt es sich um eine "Softwareeinstellung", die nachträglich – auf bereits bestehenden Anlagen – "mittels ordentlichem Baugesuch bewilligt werden muss", erklärt Swisscom-Sprecher Armin Schädeli.
Der Kanton habe deshalb die Mobilfunkbetreiber aufgefordert, innert sechs Monaten ein Baugesuch bei der Standortgemeinde einzureichen oder den Korrekturfaktor abzuschalten. Davon betroffen seien etwas mehr als 200 Antennen. Mit der gewährten Übergangsfrist sollen nach Angaben des BVU allfällige Einbussen bei der Netzqualität möglichst verhindert werden.
Swisscom habe den Bundesgerichtsentscheid zur Anwendung des Korrekturfaktors zur Kenntnis genommen, schreibt Schädeli weiter. Das Unternehmen werde "aktiv auf die einzelnen Gemeinden zugehen und die Gesuche einreichen". Da das Bundesgerichtsurteil schweizweit gelte, müssten die erforderlichen Gesuche im ganzen Land eingereicht werden.

"Ungeeignete Rahmenbedingungen für raschen Ausbau"

Swisscom ist mit dem Urteil des Bundesgerichts spürbar unzufrieden, auch wenn es der Konzern so direkt nicht sagt. "Die aktuellen Rahmenbedingungen erweisen sich zunehmend als ungeeignet, den Mobilfunkausbau rasch vornehmen zu können." Ausserdem habe das Urteil zur Folge, "dass Software-technische Anpassungen an bestehenden Anlagen ein ordentliches Bewilligungsverfahren voraussetzen", schreibt Armin Schädeli. Das beschäftige Behörden, Gemeinden und Betreiber gleichermassen und führe dazu, dass energieeffiziente und strahlungsarme Technik erst mit viel Verspätung zum Einsatz gelangen könne.
Wie lange sich der Ausbau dadurch verzögert, will Swisscom aber nicht sagen. "Dazu können wir keine Angaben machen", heisst es vom Telco. Die zusätzlichen Baugesuche würden jedoch dazu führen, dass sich die "Anzahl bereits hängiger Gesuche bei Gemeinden und Gerichten bis Jahresende ungefähr verdoppeln wird".
(Mit Material von Keystone-sda)

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