Seit dem 1. Januar 2025 verfügt das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) über zwei Einheiten, die auf Fragen der Cybersicherheit und der Sicherheit von Telekommunikationsnetzen spezialisiert sind. Dies schreibt das Bundesamt in einer Mitteilung zu den zwei neu geschaffenen Einheiten.
Die Sektion "Marktzugang und Cybersicherheit" (MC) prüft künftig, ob Funkanlagen die Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten erfüllen. Die neu geschaffene Sektion "Sicherheit Netze und Dienste" (SND) widmet sich der Aufrechterhaltung und Verbesserung der Sicherheit und Verfügbarkeit von Telekommunikationsnetzen und -diensten.
Die Änderungen in der Organisation des Bakom stehen im Zusammenhang mit der nationalen Cyberstrategie und der nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Sie sollen eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Cybersicherheit (Bacs) und dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) ermöglichen.
Die organisatorischen Anpassungen erfolgten laut Mitteilung hauptsächlich im Rahmen von internen Verschiebungen und nach der Überprüfung von bereits bestehenden Aufgaben. Insgesamt wurden drei neue Stellen geschaffen.
Cybersicherheit der drahtlosen Geräte
Ab dem 1. August 2025 müssen Smartphones, Smartwatches, Aktivitätstracker, Spielzeuge oder Babyphones bessere Garantien in Bezug auf die Cybersicherheit liefern. So müssen die Geräte künftig etwa den unbefugten Zugriff auf Personendaten oder die unbefugte Übertragung solcher Daten verhindern.
Zudem müssen die Hersteller auch garantieren, dass die Geräte nicht mit böswilligen Absichten für Cyberangriffe genutzt werden können, etwa um einen Onlinedienst mit DDoS-Attacken lahm zu legen.
Die Sektion "Marktzugang und Cybersicherheit" soll diese Anforderungen durchsetzen. Sie soll sich dabei auf die Bestimmungen zur Cybersicherheit stützen, die in der Verordnung des Bakom über Fernmeldeanlagen festgelegt sind.
Sicherheit der Telekommunikationsnetze
Immer mehr Anwendungen und Dienste, die Private oder Unternehmen verwenden, sind abhängig von einer resilienten und gut funktionierenden Fernmeldeinfrastruktur. Die Sektion "Sicherheit Netze und Dienste" soll dafür sorgen, dass die Sicherheit und Verfügbarkeit der Fernmeldenetze und -dienste aufrechterhalten und gestärkt wird.
Dafür setzt sie die gesetzlichen Vorschriften um und entwickelt diese bei Bedarf weiter. Beispielsweise "um Mobilfunknetze gegen Störungen der Stromversorgung zu härten oder um die Einhaltung der Richtlinien zu überprüfen, sei es im Bereich der Netzsicherheit oder im Bereich der unbefugten Manipulation von Fernmeldeanlagen", schreibt das Bakom.
Update 8.1. 2025. Das Bakom hat uns darauf hingewisen, dass sich eine Ungenauigkeit in diesen Artikel geschlichen hat. Nur die Abteilung "Sicherheit Netze und Dienste" wurde neu geschaffen. Die Sektion "Marktzugang und Cybersicherheit" bestand dagegen bereits, hat aber ihren Aufgabenbereich erweitert.