

Bakom verordnet besseren Schutz der Privatsphäre bei IoT-Geräten
25. August 2022 um 11:09Mit strengeren Regeln für Hersteller und Entwickler will das Bakom erreichen, dass drahtlose Geräte künftig über Funktionen zum Schutz von Personendaten verfügen.
Ab August 2024 müssen auf dem Schweizer Markt erhältliche IoT-Geräte die Privatsphäre ihrer Benutzerinnen und Benutzer besser schützen. Dies ist neuen Bestimmungen des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) zu entnehmen. Dazu gehören laut einer Mitteilung Smartphones, Smartwatches, Fitness-Tracker sowie drahtlose Spielzeuge.
Die strengeren Regeln für Hersteller und Entwickler sollen insbesondere zum Schutz von Privatsphäre und Personendaten von Benutzerinnen und Benutzern beitragen. Dazu soll die Verordnung über Fernmeldeanlagen (VFAV) einer Revision unterzogen werden, teilt das Bundesamt mit. Ausserdem soll dem Risiko von Geldbetrug vorgebeugt und die Resilienz der Kommunikationsnetze gestärkt werden.
Die Revision tritt am 1. September dieses Jahres in Kraft. Jedes drahtlose Gerät und Produkt, das zur Kommunikation mit dem Internet verbunden werden kann, muss dann über Funktionen verfügen, die den Schutz von Personendaten garantieren, insbesondere, wenn Kinder betroffen sind, wie das Bakom schreibt.
Risiken verringern
Wenn ein Smartphone oder ein anderes drahtloses Gerät für elektronische Zahlungen verwendet werden kann, muss es künftig zusätzlich über Funktionen verfügen, die das Betrugsrisiko deutlich verringern – zum Beispiel eine verstärkte Kontrolle der Benutzerauthentifizierung.
Ausserdem muss ausgeschlossen sein, dass vernetzte Geräte die Kommunikationsnetze beeinträchtigen oder den Betrieb von Websites oder anderen Diensten stören können. Sie müssten deshalb Funktionen aufweisen, die solche Risiken ausschliessen, so das Bakom.
Mit den neuen Bestimmungen wird die Schweizer Gesetzgebung an jene der Europäischen Union angeglichen. Die Normungsgremien der EU erarbeiten laut Bakom derzeit harmonisierte Standards, die der europäischen und schweizerischen Industrie spätestens Ende September 2023 zur Verfügung stehen sollen.
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