Bern soll bei Cyber­sicherheits­gesetz nachbessern

5. November 2024 um 10:07
image
Blick auf das Berner Rathaus. Quelle: Kanton Bern

Die vorberatende Kommission des Grossen Rats begrüsst zwar, dass mit dem Gesetz einheitliche Regeln eingeführt werden, hat aber einige Vorbehalte.

Im Kanton Bern soll das neue Gesetz über die Informations- und Cybersicherheit (ICSG) in einigen Punkten verbessert werden. Das verlangt die vorberatende Kommission des Grossen Rates, wie sie mitteilt.
Der Regierungsrat hatte das neue Gesetz im August 2023 präsentiert. Die Angriffe im Netz nähmen zu, doch die Informations- und Cybersicherheit in der Verwaltung sei erst ansatzweise geregelt. Das neue Gesetz solle die Lücke füllen. Zu den wesentlichen Neuerungen gehören Regeln zum Risikomanagement, für die Klassifizierung von Informationen und ICT-Mitteln sowie für die Personensicherheitsprüfung.
Das Parlament wird sich in der Wintersession in erster Lesung mit dem Geschäft befassen. Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) hat das Gesetz vorberaten und bringt einige Kritikpunkte an.

Auswirkungen auf die Gemeinden

Grundsätzlich begrüsst die SAK, dass sich der Kanton einheitliche Regeln geben will. Bern könnte unter den Kantonen eine Vorreiterrolle einnehmen, schreibt sie.
Sie kritisiert aber Vorgaben für die Gemeinden. Für diese soll das ICSG nur gelten, wenn sie Bundes- oder Kantonsdaten bearbeiten oder mit ICT-Mitteln des Bundes oder des Kantons arbeiten. Die Auswirkungen auf die Gemeinden seien aber weitreichend, da alle kantonalen und kommunalen Behörden via ICT-Mittel vernetzt seien.
Gerade für kleinere Gemeinden könnte dies eine Herausforderung sein. Die SAK befürchtet, dass sie die Anforderungen nicht aus eigener Kraft umsetzen können, heisst es in der Mitteilung. Deshalb verlangt sie, dass der Kanton den Gemeinden die nötige Bildung und Beratung zur Verfügung stellt, allenfalls auch finanziell.

Zusätzlich Ressourcen nötig

Der Aufbau einer effektiven und effizienten Sicherheitsorganisation dürfe nicht an fehlenden Ressourcen scheitern, schreibt die SAK. Sie geht davon aus, dass sich das Gesetz nur mit zusätzlichen Mitteln umsetzen lasse. Sie hält den Grossen Rat daher an, zu gegebener Zeit die entsprechenden Ressourcen zu sprechen.
Ein weiterer Kritikpunkt der SAK betrifft die Regelungen zur Personen­sicher­heits­über­prüfung. Diese soll zeigen, ob eine Person wegen Vorstrafen weniger vertrauenswürdig oder wegen Schulden potenziell erpressbar ist. Der Kommission fehlen konkrete gesetzliche Vorgaben zu den zuständigen Behörden, zu den Personen, die geprüft werden sollen, und zur Regelmässigkeit dieser Prüfungen.
(Mit Material von Keystone-sda)

Loading

Mehr zum Thema

image

SBB erteilen Auftrag für Swisspass-Verifikation

Intrum erhält den Zuschlag für die digitale Identitätsprüfung. Diese soll beim Swisspass weiterentwickelt werden.

publiziert am 2.12.2024
image

St. Gallen will IT-Organisation komplett überarbeiten

Die IT-Organisation des Kantons ist "stark fragmentiert und nicht mehr zukunfts­orientiert". Bis 2030 soll sie deshalb grundlegend neugestaltet werden.

publiziert am 2.12.2024
image

Fischerei-App für Schwyzer Angler

Der Papierzwang beim Fischen im Kanton Schwyz endet mit der Einführung der App "eFJ Mobile". Dort können die Patente und die Fangstatistik elektronisch hinterlegt werden.

publiziert am 2.12.2024
image

Basel-Land ruft zur Deinstallation von Easytax auf

Nach der Entdeckung einer Schwachstelle warnt der Kanton. Basel-Land hat die Software im Gegensatz zum Aargau aber bereits abgelöst.

publiziert am 2.12.2024