

Berner Gemeinden wollen digitales Langzeitarchiv
17. Mai 2022, 08:53Immer mehr Daten müssen in ein Langzeitarchiv, gerade für kleine Gemeinden ist dies eine Herausforderung. Politiker fordern deshalb den Kanton auf, eine Lösung zu präsentieren.
Im Zug der Digitalisierung fallen wohl nicht nur in Berner Gemeinden zunehmend elektronische Daten an, die lange archiviert werden müssen. In Bern wird nun aber der Kanton aufgerufen, allen Gemeinden eine Lösung für Langzeitarchivierung zur Verfügung zu stellen. Der Regierungsrat will die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen.
Ob er diese gesetzlichen Grundlagen noch ganz oder teilweise in die bereits weit fortgeschrittene Revision des Archivgesetzes aufnehmen kann, lässt er in seiner Antwort auf einen entsprechenden Grossratsvorstoss offen. Allenfalls brauche es aus zeitlichen Gründen ein eigenes Rechtssetzungsprojekt. Die Revision des Archivgesetzes soll im Sommer 2023 ins Parlament kommen.
Zeitplan noch völlig offen
Erste Arbeiten für eine Archivlösung für Gemeinden wurden bereits angestossen. In einer Studie hat der Kanton Abklärungen für eine solche Archivlösung gemacht. Im Januar 2022 löste die Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister und fünf Gemeinden ein Pilotprojekt aus.
Vom Gesetz her ist klar, dass die Gemeinden für die Archivierung ihrer Daten zuständig sind. Gerade für kleinere und mittlere Gemeinden sei die Bereitstellung einer Langzeitarchivlösung eine grosse Herausforderung, betonen die Initianten aus den Reihen von SVP, SP und FDP.
Gemeinden sollen die Kosten übernehmen
Dass jede Gemeinde für sich an einer Lösung werkelt, ist in den Augen der Vorstösser wenig sinnvoll. Dazu komme, dass immer mehr digitale Daten anfallen, die von Gemeinden und Kanton gemeinsam genutzt werden. Um diese Daten medienbruchfrei und effizient nutzen zu können, wäre es begrüssenswert, wenn die Staatskanzlei eine gemeinsame, übergreifende Lösung erarbeiten würde.
Das alles hat aber seinen Preis, wie der Regierungsrat klarstellt. Soll der Kanton den Gemeinden künftig ein digitales Langzeitarchiv zur Verfügung stellen, so müssen sowohl die Investitionskosten einmalig als auch die Betriebskosten jährlich durch die Gemeinden finanziert werden, schreibt er in seiner Antwort.
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