Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Swisscom gegen einen Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko) gutgeheissen. Die Weko hatte den Telco 2015 wegen einer Kartellrechtsverletzung bei einer Ausschreibung der Post mit fast 8 Millionen Franken gebüsst.
Das höchstinstanzliche Gericht hat jetzt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben. Dieses hatte 2021 den Weko-Entscheid noch
weitgehend bestätigt.
Wie aus dem Bundesgerichtsurteil hervorgeht, hatte Swisscom beim Zuschlag für ein Netzwerk der Post zwar eine marktbeherrschende Stellung. Sie habe aber weder gegenüber dem Konkurrenten Sunrise, noch gegenüber der Post unangemessene Preise erhoben. In beiden Fällen hätte das Element des Erzwingens gefehlt, urteilt das Bundesgericht.
Bei der Preisfestsetzung für Vorleistungsprodukte, auf die Sunrise angewiesen war, verhielt sich Swisscom gemäss dem Bundesgericht korrekt. Zudem sei nicht erwiesen, dass die Preise unangemessen oder krass überhöht waren.
Der Zuschlagspreis sei das Resultat von Verhandlungen gewesen und damit nicht einseitig von Swisscom festgelegt worden. Abgesehen davon fehlte dem Bundesgericht das Element der Unangemessenheit, da der Zuschlagspreis und die Gewinnmarge von Swisscom nicht als exzessiv überhöht zu erachten seien, heisst es weiter. Schliesslich liege auch kein missbräuchliches Verhalten von Swisscom im Sinn einer Kosten-Preis-Schere gegenüber Sunrise vor.
Post suchte Dienstleister für ein WAN
Die Post hatte 2008 die Errichtung und den Betrieb eines Wide Area Networks (WAN) für ihre rund 2300 Standorte neu ausgeschrieben. Swisscom erhielt den Zuschlag. Sunrise reichte daraufhin bei der Weko Anzeige ein. Diese kam zum Schluss, dass der Branchenprimus wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung gegen das Kartellgesetz verstossen habe.
Konkret lastete die Weko Swisscom das Erzwingen unangemessener Preise gegenüber Sunrise und der Post sowie eine Kosten-Preis-Schere gegenüber Sunrise an. Die Weko verhängte dafür eine Busse von 7,9 Millionen Franken. Swisscom zog an das Bundesverwaltungsgericht weiter. Dieses wies die Beschwerde von Swisscom in den wesentlichen Punkten ab, reduzierte die Busse aber auf 7,5 Millionen Franken.