Bund, Kantone und Provider streiten sich um Überwachungskosten

12. Juli 2023 um 10:44
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Illustration: Midjourney

Die Vernehmlassung zur Verordnung über die Finanzierung des Post- und Fernmeldeverkehrs ist abgeschlossen. Wirklich Freude scheint jedoch niemand zu haben.

Wenn Netzwerkbetreiber dem Dienst Überwachung, Post- und Fern­melde­verkehr (ÜPF) Auskünfte erteilen müssen, werden die Provider für die entstandenen Aufwände entschädigt. Es dauert rund 37 Minuten, um eine solche Anfrage abzuwickeln, sagte Init7-CEO Fredy Künzler im Februar gegenüber inside-it.ch. Dafür wurden bisher etwa 250 Franken bezahlt.
In der Verordnung zur Finanzierung des Post- und Fernmeldeverkehrs hat der Bundesrat ein neues Modell zum Entgelt der Provider vorgeschlagen: Alle grossen Schweizer Netzwerkbetreiber werden zusammen mit einer jährlichen Pauschale von 6 Millionen Franken entschädigt. Bei insgesamt 315'343 Anfragen im Jahr 2022 macht das gerade noch 3 Franken pro Auskunftsbegehren.
Die Gesamtsumme entspreche dem Durchschnitt der Entschädigungen der letzten 3 Jahre, heisst es vom Bundesrat. Die Provider hingegen finden, die Aufwände für die Anfragen des ÜPF nehmen sowieso schon stetig zu. Die Höhe der Entschädigung wird deshalb zum Zankapfel. Ende Mai 2023 lief die Frist zur Vernehmlassung ab. Wir haben uns die wichtigsten Stimmen angesehen.

Provider gegen Pauschale

Der Schweizerische Verband der Telekommunikation (Asut) anerkennt zwar die Bedeutung der Fernmeldeüberwachung, lehnt jedoch die vorgesehene Entschädigungslösung gegenüber den Providern ab. Jede künftige Kosten­zunahme würde mit einer Pauschale zu Lasten der Netzwerkbetreiber gehen, argumentiert der Verband.
Aufgrund ihrer Erfahrungen könne man sagen, dass die Zahl der Über­wach­ungs­massnahmen deutlich steigen werde, wenn diese pauschal verrechnet werden, hält Asut fest. Die Verordnung zur Finanzierung des Post- und Fern­melde­verkehrs fokussiere zu stark auf der Position des Dienstes ÜPF, heisst es in der Antwort. Die Situation der Provider als Datenlieferanten werde weitestgehend ausgeblendet.
Weiter stört man sich daran, dass in der neuen Verordnung keine spezifischen Regeln für ausserordentliche Dienstleistungen vorgesehen sind. Bisher konnten solche Aufwände mit 160 Franken pro Stunde abgerechnet werden. "Daraus muss geschlossen werden, dass solche Sonderaufwendungen ebenfalls über die jährliche Pauschale abgegolten werden sollen", beklagt Asut.
Die 3 grossen Schweizer Telcos Swisscom, Sunrise und Salt verweisen in ihrer Stellungnahme ebenfalls auf Asut. Sie alle befürchten, dass mit einer pauschalen Abrechnung ein starker Anstieg der Überwachungen und Informationsauskünfte zu erwarten ist. So könnte es bei den Betreibern etwa zu Einschränkungen beim Betrieb oder zu Qualitätseinbussen bei den Antworten kommen.

Kantone gegen Beitragserhöhung

Ganz anders sieht die Sachlage bei den Kantonen aus. Zwar begrüssen sie, dass der administrative Aufwand mit der neuen Verrechnungsart reduziert werden soll. Dennoch stören sie sich daran, dass ihre Kostenbeteiligung um 25% auf gesamthaft 75% steigen wird. Einzig für den Kanton Appenzell Innerrhoden stellt diese Erhöhung keinen Grund für einen Einwand dar.
Für den Bundesrat legt sich das Problem wie folgt dar. Der Dienst ÜPF arbeitet derzeit nicht kostendeckend. Mit der neuen Verordnung soll beim Über­wach­ungs­dienst zumindest ein Kostendeckungsgrad von 70% erreicht werden. Aber weder die Netzwerkbetreiber wollen Abstriche bei ihren Ent­schä­di­gung­en hinnehmen, noch wollen die Kantone mehr für die Dienstleistungen bezahlen.

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