

Bundesgericht bewilligt Keylogger für die Strafverfolgung
9. Februar 2022, 13:46Ein Keylogger unterscheide sich im Prinzip nicht von einem mechanischen Überwachungsgerät, sagt das oberste Schweizer Gericht.
Das Bundesgericht hat den zeitlich beschränkten Einsatz einer Software zur Aufzeichnung von Tastatureingaben eines Verdächtigen gutgeheissen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft konnte mit dem sogenannten Keylogger an die Passwörter eines Verdächtigen gelangen, der im Darknet einen gross angelegten Drogenhandel betrieb.
Das Bundesgericht fällte das vorliegende Urteil schon im Juni 2021. Weil die Ermittlungen damals noch liefen, wurde es erst aber jetzt veröffentlicht, wie das Gericht in einer Medienmitteilung schreibt.
Das Bundesgericht hat in seinem nun veröffentlichten Urteil eine Beschwerde der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft gutgeheissen. Das Zwangsmassnahmengericht, welches den Fall zuvor geprüft hatte, hatte den Antrag der Staatsanwaltschaft für den Einsatz des Keyloggers noch abgelehnt.
Wie das Bundesgericht ausführt, ist seiner Meinung nach auch ein Software-basierter Keylogger ein technisches Überwachungsgerät im Sinne der Strafprozessordnung. Es mache keinen Unterschied, ob es sich um eine Software handle oder beispielsweise um einen mechanischen Keylogger. Damit gelten auch die gleichen Regeln für eine Bewilligung. Entscheidend sei, wie das "Gerät" eingesetzt werde.
Keylogging ist keine Fernmeldeüberwachung
Wie aus dem Urteil des Weiteren hervorgeht, kann mit einem Keylogger nicht die komplette von einem Gerät ausgehende Kommunikation aufgezeichnet werden. Das Bundesgericht argumentiert, dass ein Keylogger nur die Tastatureingaben der überwachten Person aufzeichne und übermittle. Es sei mittels Keylogger nicht möglich, ganzheitliche Kommunikationsinhalte oder Randdaten des Fernmeldeverkehrs abzufangen, sondern es könne einzig festgestellt werden, was eine Person in ihre Tastatur eingibt. Damit werde keine Kommunikation im Sinne des Wortes, also eine Verständigung untereinander beziehungsweise ein zwischenmenschlicher Austausch protokolliert.
Es handle sich daher nur um eine Überwachung von Handlungen an einem nicht öffentlich zugänglichen Ort und nicht um eine Überwachung des Fernmeldeverkehrs, so das Bundesgericht. Die Unterscheidung ist wichtig, denn für letzteres hätte die Staatsanwaltschaft andere gesetzliche Kriterien erfüllen müssen.
Loading
E-Einbürgerung in Zürich ab sofort möglich
Beim Kanton setzt man darauf, dass die Behördendienstleistungen immer öfter online in Anspruch genommen werden, hat aber auch eine Lösung für Technik-Muffel parat.
EU-Parlament verabschiedet strengere Regeln für Internetplattformen
Tech-Riesen wie Facebook, Google, Amazon und Apple werden damit in der EU endgültig strenger reguliert werden.
NR-Kommission will Frauen in der Digitalisierung stärker berücksichtigt sehen
Frauen sind in MINT-Bereichen unterrepräsentiert – mit Folgen für Arbeitsmarkt und Gesellschaft. Die Kommission für Wissenschaft und Bildung geht das Thema mit 2 Vorstössen an.
Daten von über einer Milliarde Menschen im Darknet angeboten
Wahrscheinlich handelt es sich bei den Daten, die unter anderem Angaben zu Straftaten enthalten, um Informationen über chinesische Staatsbürger.