Der Bundesrat weitet die Möglichkeiten zur Überwachung von Internet- und Telefon-Daten in Strafangelegenheiten aus. Die Verschlüsselung von Messengern soll entgegen ersten Überlegungen nicht angetastet werden.
Auf den 1. Januar 2024 setzt der Bundesrat Anpassungen im Gesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) in Kraft, wie er mitteilte. Ziel sei es, angesichts allfälliger Lücken wegen neuer Technologien wie 5G Telefon- und Internetdaten präziser zu lokalisieren sowie eine wirksame Strafverfolgung zu gewährleisten.
Keine Entschlüsselung von Chats
Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung insbesondere von digital-affinen sowie linken Kreisen stark kritisiert. Befürchtet wurde, dass es durch die Anpassung zu einer Ausweitung der Überwachung komme. Besonderer Stein des Anstosses war der Vorschlag, dass Anbieter von Kommunikationsdiensten wie Whatsapp, Threema oder Signal gezwungen werden sollten, bei angeordneten Überwachungen die Verschlüsselungen ihrer Chats aufzuheben.
Die Piratenpartei sah im Entwurf "die Einführung einer Chatkontrolle durch die Hintertür". Nach der Vernehmlassung verzichtete der Bundesrat nun vorerst auf diese Massnahme.
Bessere Rückverfolgung bei Bombendrohung
Fest hält er aber an drei neuen Auskunfts- und vier neuen Überwachungstypen. Einer der Auskunftstypen ermöglicht es zum Beispiel, Anrufe mit anonymen Bombendrohungen nachverfolgen zu können. Zwei andere dienen zur Abfrage von Identifikatoren der 5G-Technologie, einer davon in Echtzeit.
Die vier neuen Überwachungstypen ermöglichen laut Bundesrat eine präzise Positionsbestimmung von Personen bei Notsuchen oder Echtzeitüberwachungen. Dies sei beispielsweise hilfreich, wenn Personen in Lebensgefahr sind.
Schnellere Datenlieferung an Wochenenden
Daneben sollen Strafverfolgungsbehörden mit der Anpassung schneller an von ihnen verlangte Daten kommen. Bislang hatten Anbieter von Fernmeldediensten einen Tag Zeit, um die Anfrage einer Behörde zu beantworten.
In der Praxis sei diese Frist von den Behörden als zu lang erachtet worden, wenn sie etwa dringende Anfragen zur Identifikation von Tätern an Wochenenden oder Feiertagen gestellt hätten, schreibt der Bundesrat. Diese Frist wird daher auf sechs Stunden verkürzt.
Die Anpassungen betreffen die Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Vüpf), die Verordnung über das Verarbeitungssystem für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VVS-ÜPF) sowie in der Verordnung des Justizdepartements über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VD-ÜPF).
Der Bundesrat weitet die Möglichkeiten zur Überwachung von Internet- und Telefon-Daten in Strafangelegenheiten aus. Die Verschlüsselung von Messengern soll entgegen ersten Überlegungen nicht angetastet werden.