Der Bundesrat gibt der Totalrevision der Beitragsverordnung von Innosuisse grünes Licht. Die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung setzt somit die Revision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG)
von Ende Dezember 2021 um.Mit der revidierten FIFG sollen sich Unternehmen und Partner künftig mit einer Eigenleistung von 40 bis 60% an den Kosten von Innovationsprojekten beteiligen – bisher galt eine hälftige Beteiligung. Mit Begründung sind auch Abweichungen erlaubt.
In der internationalen Projektförderung können Schweizer Partner direkte Fördermittel von Innosuisse erhalten. So seien sie ausländischen Projektpartnern gleichgestellt, heisst es in einer Mitteilung.
Direkte Startup-Förderung
Ausserdem könne Innosuisse neu – auf der Basis des revidierten Gesetzes – Startups beim Markteintritt unterstützen und fördern, wie der Bundesrat schreibt. Bisher mussten Startups als Umsetzungspartner bei Innovationsprojekten mit Forschungspartnern ihre Eigenleistungen selbst finanzieren. Bei solchen Projekten braucht es neu keinen Forschungspartner mehr. So wolle man "den Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Praxis beschleunigen und der Startup-Ökonomie zusätzlichen Auftrieb verliehen".
Die revidierte Beitragsverordnung definiert zudem die Nachwuchsförderung neu und ermögliche die Unterstützung von Organisationen des Startup-Ökosystems. Auch "die Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums sowie des Wissens- und Technologietransfers" wird weiter konkretisiert.
Alle Verordnungsbestimmungen sollen zusammen mit der Revision per Januar 2023 in Kraft treten. Alle Änderungen können
online eingesehen werden.