

BÜPF-Verordnungen laut Kanton Aargau "schwer verständlich"
24. Mai 2022, 10:20Der ÜPF sagt: Das ist ja klar, das ist schliesslich auch kein einfaches Thema.
Die Revision der BÜPF-Verordnungen ist hochkomplex und für Laien kaum verständlich. Laut dem Kanton Aargau haben sogar die verantwortlichen Stellen Mühe, den Durchblick zu behalten.
Bei den vorliegenden Regelungen zum Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) handle es sich um "hochtechnische Ausführungen", heisst es in einer Vernehmlassungsantwort des Kantons Aargau. Sie seien selbst für die direkt Involvierten nur "schwer verständlich".
Zu den Involvierten zählt der Kanton Aargau neben den Mitwirkungspflichtigen und den Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich auch den "Dienst ÜPF".
Beim Dienst ÜPF handelt es sich um die Stelle, die beim Bund für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in der Schweiz zuständig ist. Die der Verwaltung angegliederte Stelle ist für die Umsetzung von Überwachungsanträgen der Strafverfolgungsbehörden und des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) zuständig und soll für eine rechtskonforme und rechtsstaatliche Umsetzung der Überwachung in der Schweiz sorgen.
Dienst ÜPF hält Komplexität für unvermeidlich
Hat der Dienst ÜPF also Mühe, das Gesetz zu verstehen, das er selber mitverantwortet und anwendet? Jean-Louis Biberstein, der Stellvertretende Leiter des Dienstes ÜPF, weist dies gegenüber 'Keystone-SDA' dezidiert zurück. "Für uns sind Gesetz wie auch die Auslegung des Gesetzes klar verständlich", sagt er.
Biberstein räumt aber ein, dass es keine einfache Vorlage sei, "weil es auch kein ganz einfaches Thema ist". Man bewege sich bei der Konzeption von Gesetzen und Verordnungen stets in einem Spannungsfeld. "Einerseits soll es so einfach und verständlich wie möglich sein, andererseits aber auch so präzis und sicher wie möglich."
Gerade bei der Revision der BÜPF-Verordnungen, die Einschränkungen der Wirtschaftsfreiheit und vor allem der Privatsphäre beinhalte, sei Genauigkeit unerlässlich, so Biberstein weiter. Dass dadurch die Verständlichkeit leide, sei zwar problematisch, aber auch eine Folge der Rechtsstaatlichkeit. "In einem demokratischen Rechtsstaat wie der Schweiz sind solche technischen Ausführungen leider unerlässlich."
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