"Das Meldewesen in der Beherbergung soll schweizweit digitalisiert werden", schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Das Vorhaben geht auf eine Motion von der Luzerner Mitte-Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger zurück. Diese fordert, dass die Meldepflicht bei gewerbsmässiger Beherbergung künftig über eine nationale digitale Lösung abgewickelt werden kann.
Wie der Bundesrat schreibt, muss hierfür aber die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) revidiert und die Schweizer E-Government-Plattform Easygov um einen entsprechenden Behördengang ergänzt werden. Dazu haben das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und das Staatssekretariat für Migration (SEM) einen Bericht publiziert.
Unterschiedliche Gesetze
Dieser zeigt die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung des Meldewesens auf. So vollziehen heute etwa die Kantone das Meldewesen, weshalb die Prozesse sehr uneinheitlich gestaltet sind. Es gibt beispielsweise Kantone, in denen zusätzlich zu den ausländischen Gästen auch Schweizer Gäste gemeldet werden müssen.
Zusätzlich müssen die beherbergten Personen bei der aktuellen Rechtslage eine handschriftliche Unterschrift leisten. Für die Digitalisierung des Meldewesens muss also entweder die Pflicht zur handschriftlichen Unterschrift wegfallen oder es muss eine (digitale) Alternative her.
Neuer Behördengang für Easygov
"Der Bund misst der Digitalisierung des Meldewesens eine hohe Priorität bei", schreibt der Bundesrat. Aufgrund der hohen Komplexität werden die Arbeiten aber einige Zeit beanspruchen. So soll zuerst die VZAE revidiert werden. Hierfür ist im Jahr 2026 eine Vernehmlassung vorgesehen.
Im Anschluss soll für die Übermittlung der Meldedaten von Beherbergungsbetrieben an die Kantone auf der Plattform Easygov ein Behördengang "Meldewesen für die Beherbergung" entwickelt werden. Das soll es den Kantonen ohne digitales Meldesystem erleichtern, den Beherbergungsbetrieben die digitale Meldung der Gästedaten zu ermöglichen.
In Kantonen mit bereits etablierten und gut funktionierenden digitalen Meldesystemen wie beispielsweise Basel-Stadt oder Freiburg kann die Meldung der Gästedaten weiterhin mit den bestehenden Systemen erfolgen.