"APIs sind nicht urheberrechtsfähig"

15. Januar 2020 um 13:01
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Im Rechtsstreit mit Oracle wegen der Verwendung von Java-APIs erhält Google Unterstützung von Tech-Grössen.

Der 2010 begonnene Rechtsstreit zwischen Google und Oracle ist kürzlich vor dem Obersten Gericht der USA gelandet. Nun erhält Google in der Angelegenheit Unterstützung von einer Reihe von Firmen und Organisationen, die in sogenannten Amici Curiae Stellung bezogen haben. 
Über die Amici Curiae (auch unter "Friend of the Court" bekannt) können am Rechtsstreit unbeteiligte Personen oder Organisationen Position zu wichtigen Fragen beziehen.

APIs "sind nicht urheberrechtsfähig"

IBM und Red Hat schreiben in einer gemeinsam eingereichten Stellungnahme: "Computerschnittstellen sind nicht urheberrechtsfähig. Dieses einfache, aber wirkungsvolle Prinzip ist seit über 60 Jahren ein Eckpfeiler des technologischen und wirtschaftlichen Wachstums."
Über 20 Amici Curiae sind beim Supreme Court zum API-Streit eingegangen. Darunter auch von Mozilla oder Microsoft. Die Entscheidung habe "tiefgreifende Folgen für die Innovation in der heutigen Computerindustrie", schreiben die Redmonder. Die Kompatibilität und Interoperabilität über eine Vielzahl von Plattformen und Hardware hinweg müsse gewährleistet werden.
Es sind aber nicht nur Unternehmen, die Google in diesem Fall unterstützen, sondern auch Non-Profit-Organisationen wie die Electronic Frontier Foundation (EFF). Auch die EFF argumentiert, dass Schnittstellen nicht urheberrechtsfähig seien. Und selbst wenn dies so wäre, sei die die Verwendung von Google Fair Use. Die Java-API als urheberrechtsfähig zu behandeln, würde Oracle eine übergrosse Kontrolle und Monopolstellung über die Entwicklung von Java-Kompatiblen Programmen geben.

Der Fall Google vs. Oracle

Oracle verklagte Google wegen der Verwendung von Java-Schnittstellen in Android. Anfänglich warf Oracle Google auch die Verletzung von Patentrechten vor. In den letzten Jahren ging es vor höheren Gerichtsinstanzen aber hauptsächlich darum, inwiefern nicht das Patentrecht, sondern das Urheberrechtsgesetz auf den Fall zutrifft. War die Verwendung von Java-Teilen durch Google "Fair Use" oder nicht, ist die Grundfrage. 

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