

Bundesrat will bei 5G Grenzwerte nicht lockern
22. April 2020 um 15:30Das Uvek soll nun eine Vollzugshilfe für die neuen Antennen erarbeiten. Sunrise und Salt kritisieren den Entscheid scharf.
Der Bundesrat will die Grenzwerte für die Strahlenbelastung nicht lockern. Das hat er am Mittwoch nach einer Diskussion zum weiteren Umgang mit der Mobilfunktechnik 5G beschlossen. Das Parlament hat es bereits zwei Mal abgelehnt, die Grenzwerte zu lockern.
Die vom Bund eingesetzte Arbeitsgruppe "Mobilfunk und Strahlung" hatte sich im vergangenen Jahr nicht auf eine gemeinsame Empfehlung einigen können. Der Bundesrat behält nun die derzeit geltenden Anlagegrenzwerte bei, zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung.
Der Bundesrat will beim Ausbau des 5G-Netzes nichts überstürzen. Er hat dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) den Auftrag erteilt, eine Vollzugshilfe für den Umgang mit den neuen adaptiven Antennen zu erarbeiten. Zudem soll das Departement die Begleitmassnahmen umsetzen, welche die Arbeitsgruppe in ihrem Bericht vorgeschlagen hat.
Sunrise: "Schweiz nimmt Rückstand in Kauf"
Die Mobilfunkanbieter Sunrise und Salt üben harte Kritik am 5G-Entscheid des Bundesrates. Obwohl der Bund auf eine rasche Einführung der fünften Mobilfunktechnologie gedrängt habe, nehme er jetzt einen Rückstand der Schweiz in Kauf, erklärte Sunrise in einem Communiqué.
Der Bund selbst habe ursprünglich aufs Gas gedrückt und die Auktion der Mobilfunkfrequenzen Anfangs 2019 durchgeführt trotz des Widerstands von Sunrise und Salt. Die Schweiz habe dann als erstes Land Europas 5G im April 2019 eingeführt. "Und jetzt tritt die Regierung auf die Bremse", sagte Sunrise-Sprecher Rolf Ziebold auf Anfrage von 'SDA'.
Es sei schon seit Jahren bekannt, dass mit der heutigen Strahlenschutzregulierung (NISV) die Emissionen der adaptiven Handyantennen überschätzt würden, sagte Ziebold. Diese strahlen nicht einfach ringsherum wie die bisherigen Mobilfunkantennen, sondern richten ihre Signale gezielt auf den Handynutzer aus. Dafür strahlen sie andernorts weniger, wo kein Nutzer in ihrem Bereich ist.
"Um Transparenz zu schaffen, wie stark die Bevölkerung durch adaptive Antennen tatsächlich belastet wird, sind zunächst Testmessungen notwendig", hatte der Bundesrat am Mittwoch entschieden: "Gestützt auf die Ergebnisse der Testmessungen wird das Uvek die Vollzugshilfe erarbeiten. Bis diese vorliegt, sind adaptive Antennen wie konventionelle Antennen zu beurteilen. Damit ist der Schutz der Bevölkerung jederzeit gewährleistet."
Salt-Chef: "Es ist ein Rätsel"
Das stösst Sunrise und Salt sauer auf. "Es ist mir ein Rätsel warum die zuständigen Behörden nicht bereits im Januar 2019 solche Testmessungen gemacht haben", sagte Salt-Chef Pascal Grieder. "Die Problematik war damals schon bekannt." Mit dem heutigen Entscheid könne man die Vorteile der adaptiven 5G-Antennen nicht nutzen, weil die Behörden nach bisheriger Methode man davon ausgehen würden, dass die Antennen ständig voll strahlen würden, sagte der Salt-Chef.
"Mit der jetzigen Regelung kann man 5G nicht so ausbauen, dass die volle Leistung zur Verfügung stehen würde", so Sunrise-Sprecher Ziebold. Es brauche wenigstens eine rasche und pragmatisch Lösung für adaptive Antennen, um Blockaden von 5G aufzuheben. "Auch heute zeigt der Bundesrat nicht auf, bis wann diese Vollzugshilfsmittel vorliegen werden, was 5G in der Schweiz weiter verzögert."
Dabei habe sich der Bundesrat für seinen heutigen Entscheid bereits fünf Monate Zeit gelassen, sagte Salt-Chef Grieder. Der Bericht der Arbeitsgruppe "Mobilfunk und Strahlung", auf den sich die Regierung abstütze, liege seit November 2019 vor.
Asut-Präsident: "Noch nie auf Kosten der Gesundheit"
Asut-Präsident Peter Grütter meint: "Ich verstehe nicht, warum bei einer Technologie, die nachhaltiger ist als die bisherige nicht vorwärts gemacht wird." Bei 5G strahle die Antenne nur dorthin, wo Bedarf bestehe. Zudem sei 5G effizienter bei der Datenübertragung als die bisherigen Mobilfunktechniken.
Den Schutz der Bevölkerung habe die Telekombranche nie in Frage gestellt. "Wir wollten noch nie auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung eine neue Technologie einführen", sagte Grütter. Die Schweizer Grenzwerte seien weit unter den Grenzwerten der Weltgesundheitsorganisation WHO. Es gebe keine Hinweise auf gesundheitliche Schäden durch 5G.
Nochmals Warten auf einen neuen Bericht
Jetzt plant der Bundesrat nochmals einen neuen Bericht über die Möglichkeiten zur nachhaltigen Ausgestaltung der Mobilfunknetze, den das Uvek bis Ende 2021 vorlegen soll. "Dieser Bericht soll eine bessere Entscheidungsgrundlage auch für zukünftige Mobilfunktechnologien liefern", entschied die Regierung als Antwort auf das Postulat von Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG).
Damit werde jede weitere Diskussion abgeblockt mit dem Hinweis, dass man auf den neuen Bericht warte, kritisierte Salt-Chef Grieder. Das sei schon letztes Jahr bei der Arbeitsgruppe "Mobilfunk und Strahlung" so gewesen. "Die Wahrscheinlichkeit, dass 5G vor Ende 2022 vorwärtskommt ist unwahrscheinlich."
Bafu: Vollzugshilfe bis Ende 2020
Beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) hiess es, die Vollzugshilfe solle bis Ende 2020 vorliegen. Wegen des Widerstands von einigen Kantonen und aus Teilen der Bevölkerung sollen die Testmessungen die nötige Transparenz über die real zu erwartende Belastung der Bevölkerung durch adaptive Antennen schaffen.
"Aus Sicht des Uvek steht derzeit im Vordergrund, einer weiteren Polarisierung der Diskussion entgegen zu wirken. Die Empfehlungen im Bereich der adaptiven Antennen sind deshalb umsichtig vorzubereiten", sagte Bafu-Sprecherin Rebekka Reichlin.
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