EuGH schränkt Datennutzung durch Facebook und Co. ein
Die zeitlich unbeschränkte Datenspeicherung sowie die Aggregierung aller möglichen Daten für Werbezwecke entspricht laut dem EU-Gericht nicht den Grundsätzen der DSGVO.
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Die zeitlich unbeschränkte Datenspeicherung sowie die Aggregierung aller möglichen Daten für Werbezwecke entspricht laut dem EU-Gericht nicht den Grundsätzen der DSGVO.
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