

Online-Händler verstossen massiv gegen EU-Verbraucherrechte
3. Februar 2020 um 11:26In einer von der EU-Kommission koordinierten Aktion wurden rund 500 E-Commerce-Angebote überprüft: Zwei Drittel verletzen Verbraucherschutzrechte.
Die EU-Kommission veröffentlichte am 31. Januar die Ergebnisse einer Untersuchung. Demnach verstösst die Mehrheit der untersuchten 500 E-Commerce-Anbieter gegen grundlegende, in der EU verbriefte Rechte der Konsumenten. Die Kontrolle bezog sich auf Websites, die Kleidung, Schuhe, Haushaltsgüter und elektrische Geräte anbieten.
Die Verstösse sind vielfältig: Ein Viertel der Online-Händler informiert die Kunden nicht darüber, wie sie ihr Widerrufsrecht binnen 14 Tagen ausüben können. Über 20 Prozent der Shops veröffentlichten zunächst unvollständige Preisangaben, da Liefer-, Versand- oder mögliche Zusatzkosten nicht eingerechnet waren oder entsprechende Angaben fehlten. Ein Fünftel verstiess gegen die Geoblocking-Verordnung und das "Shop like a local"-Prinzip, wie 'Heise' berichtet.
EU-Verbraucherkommissar Didier Reynders sagte in einer Mitteilung: "Es ist nicht hinnehmbar, dass die europäischen Verbraucher in zwei von drei Webshops nicht ordnungsgemäss über ihre Rechte im Zusammenhang mit Online-Lieferungen informiert werden." Die EU-Richtlinien zu Verbraucherrechten würden sicherstellen, dass jeder Verbraucher beim Online-Shopping klare Infos zu Lieferbedingungen, Widerrufsrecht und gesetzlichen Garantien für fehlerhafte Produkte bekommt.
Im einem nächsten Schritt werden die nationalen Behörden laut der Kommission nun im Detail die festgestellten Unregelmässigkeiten auflisten und die Online-Händler anschliessend zu Korrekturen auffordern. Mögliche Geldbussen werden nicht erwähnt. Anfang Januar waren aber auch im Bereich Verbraucherschutz schärfere Regeln angekündigt worden. Bei schweren Verstössen sollen künftig mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes als Geldbusse verhängt werden können.
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