Der Bundesrat will ein nationales Leitungskataster

10. Januar 2024 um 13:41
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Wer Kabel verlegt, soll diese künftig auch erfassen müssen. Foto: Unsplash+

Nach dem Willen der Regierung sollen Versorgungsnetze in der Schweiz in Zukunft einheitlich dokumentiert werden. So würden Leitungen flächendeckend erfasst werden.

Sind ober- und unterirdische Leitungen in einem Kataster dokumentiert, vereinfacht das beispielsweise die Planung von Bauprojekten und es hilft, Risiken für Schäden abzuschätzen. Deshalb will der Bundesrat ein gesamt­schweizerisches Leitungskataster schaffen. Dazu hat er eine Vernehmlassung eröffnet.
Versorgungs- und Entsorgungsnetze seien in der Schweiz heute nicht einheitlich dokumentiert, schreibt der Bundesrat. Entsprechend seien die Informationen zu diesen Leitungen unterschiedlich zugänglich.
Aus diesem Grund will der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den betroffenen Partnern und den Kantonen ein Leitungskataster Schweiz aufbauen. Der Kataster soll flächendeckend Geodaten zu ober- und unterirdischen Leitungen und den dazugehörigen Infrastrukturen in harmonisierter Form bereitstellen.
Der Bundesrat verspricht sich davon weniger Risiken für Schäden im Untergrund. Zudem würden Digitalisierung und Koordination in Planung, Projektierung und Bau unterstützt. Das Leitungskataster leiste einen wichtigen Beitrag zur sicheren Versorgung mit Energie, Wasser und Kommunikation sowie zur Entsorgung.

Einmal-Kosten von 35 Millionen Franken

Für das Vorhaben müssen allerdings zuerst rechtliche Grundlagen im Geo­informationsgesetz geschaffen werden. Für Netzbetreiber soll gleichzeitig eine Pflicht zur räumlichen digitalen Dokumentation des Leitungsnetzes eingeführt werden.
Der Bundesrat rechnet mit einmaligen Kosten von rund 35 Millionen Franken für den Kataster. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten von 7 Millionen Franken. Leistungen und Finanzierung sollen gemeinsam mit den Kantonen festgelegt werden.
Der Bund soll 50% der Kosten tragen, die durch seine Intervention entstehen. Die Netzbetreiber sollen die Kosten der Digitalisierung der Leitungs­informationen sowie für die laufende Datenerfassung und -nachführung ihrer Werkinformationen selber übernehmen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. April.

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