Der KI-Bildgenerator Midjourney kann auch urheberrechtlich geschützte Figuren wie Mickey Mouse, Spiderman oder Shrek darstellen. Die Rechte an diesen Figuren liegen allerdings nicht beim amerikanischen KI-Startup. Das stösst den betroffenen Medienkonzernen Disney und Universal sauer auf. Sie haben deshalb eine Klage gegen die Geschäftspraktiken von Midjourney eingereicht. Darin heisst es, dass mit Midjourney "endlos unautorisierte Kopien der urheberrechtlich geschützten Werke von Disney und Universal erzeugt werden."
Dabei werfen die Medienkonzerne dem KI-Startup vor, dass es Plagiate im grossen Stil erzeuge. Midjourney sei weder an der Entwicklung der Charaktere beteiligt gewesen noch habe das Unternehmen einen finanziellen Beitrag an die Arbeit geleistet, so der Tenor in der Anklageschrift. Dabei stören sich Disney und Universal nicht nur daran, dass Bilder mit von ihnen urheberrechtlich geschützten Werken erzeugt werden, sondern auch, dass Midjourney diese Funktion bewirbt.
Andere Anbieter geben nach
Laut der Klage ist Midjourney einer Aufforderung, die Urheberrechtsverletzungen einzustellen, nicht nachgekommen. Wie die
'New York Times' (Paywall) schreibt, haben sich andere Anbieter diesem Druck bereits gebeugt. Sie haben Massnahmen ergriffen, um die Darstellung von urheberrechtlich geschützten Werken zu verhindern.
Trotzdem war es bis vor kurzem noch problemlos möglich, mit OpenAIs Dall-E Figuren aus verschiedenen Filmen oder Serien von Disney darzustellen. Fragt man Dall-E heute nach einem Bild von Shrek oder Mickey Mouse, verweigert die KI die Bildgenerierung zum Teil.
Greift das Fair-Use-Prinzip?
Die Klage von Disney und Universal ist nicht die erste ihrer Art. Bereits Anfang 2023 haben mehrere Kunstschaffende
gegen Midjourney geklagt. Sie warfen dem Unternehmen vor, ihre Werke unerlaubt für das Training ihres KI-Modells genutzt zu haben. Im August 2024 erreichten sie einen ersten Etappensieg, ein
Richter akzeptierte ihre Klage gegen Midjourney.
Dabei ist völlig unklar, ob es sich bei der Verwendung des Bildmaterials um einen Urheberrechtsverstoss handelt und wie das zuständige Gericht dies beurteilt. Die grossen KI-Anbieter berufen sich auf das sogenannte Fair-Use-Prinzip, das besagt, dass auch geschützte Werke unter bestimmten Umständen genutzt werden dürfen.