Drohnenverbot über dem Swift-RZ

25. April 2025 um 13:08
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Das Swift-Gelände in Diessenhofen von Oben. Foto: Martin Steiger, unter CC BY-SA 4.0

Das hauptsächlich unterirdische Rechenzentrum erhält noch mehr Schutz.

Das Bezirksgericht Frauenfeld hat über dem Rechenzentrum des internationalen Finanzdienstleisters Swift im Thurgau ein Drohnenverbot erlassen. Das Gelände steht seit dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine unter erhöhtem Schutz.
Bereits beim Ausschluss Russlands aus dem Swift-Zahlungssystem Anfang März 2022 führte die Thurgauer Kantonspolizei in Absprache mit dem Unternehmen eine Lagebeurteilung zur Verbesserung der Sicherheit durch. Das Swift-Rechenzentrum sollte vor Sabotage-Gefahr geschützt werden. Das Drohnenverbot über der entsprechenden Adresse ausserhalb der Ortschaft Diessenhofen publizierte der Kanton Thurgau in seinem Amtsblatt.
Das Rechenzentrum in Diessenhofen ist eines von drei Zentren, welche die Organisation weltweit betreibt. Swift steht für Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication. Über diese Gesellschaft wickeln mehr als 11'000 Finanzdienstleister aus über 200 Ländern ihre Transaktionen ab.
Das Rechenzentrum in Diessenhofen befindet sich mehrheitlich unterirdisch. Das rund zehn Fussballfelder grosse Gelände ist bereits durch Stacheldraht, hohe Mauern, Zäune und Überwachungskameras geschützt.

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