Die Post hat das neue Wahl- und Abstimmungsportal von der Stiftung "Zugang für alle" überprüfen lassen. Die Anwendung entspreche der Konformitätsstufe AA gemäss Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG), heisst es in einer Mitteilung. Menschen mit Behinderungen – ob visuell, auditiv, motorisch oder kognitiv – könnten das Abstimmungsportal also barrierefrei nutzen.
Über den elektronischen Abstimmungskanal ist es für Menschen mit Behinderung möglich, selbständig zu wählen und abzustimmen. Aus Sicherheitsgründen erhalten Stimmberechtigte den E-Voting-Stimmrechtsausweis jedoch weiterhin auf Papier und per Post. "Für Menschen mit Sehbehinderung stellt dies eine Hürde dar", heisst es in der Mitteilung.
Die Stimmrechtsausweise können so ausgestaltet werden, dass die für das E-Voting notwendigen Codes mit Hilfe eines Readers auch von blinden Menschen autonom gelesen werden können. Von den 3 Kantonen, die im Juni E-Voting einführen, bietet der Kanton Basel-Stadt diesen Kanal explizit auch für im Kanton wohnhafte Menschen mit Behinderungen an.
Das neue Wahlsystem der Post
Das
neue Wahlsystem kommt am 18. Juni bei den Abstimmungen in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau erstmals zum Einsatz, nachdem der Bund im März entsprechende Versuche wieder zugelassen hatte.
Das neue System wurde seit 2019 aufgebaut. Neben zahlreichen Tests durch Fachpersonen, unabhängige Experten des Bundes und Bug-Bounty-Programme habe man zusätzlich auch Kompetenzen im Bereich der Kryptographie aufgebaut, heisst es von der Post. Auch künftig soll das System weiterentwickelt werden, damit das Unternehmen auf die neusten Cyber-Bedrohungen reagieren kann.