Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger stellte seinen
Tätigkeitsbericht vor. Erstmals seit dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes berichtete er über seine Arbeit und äusserte sich unzufrieden.
Bei Digitalisierungsvorhaben werde die Bedeutung von Persönlichkeitsschutz, Öffentlichkeitsprinzip und Rechtsstaat oft unterschätzt, stellte er im Bericht fest. Vermeidbare Verzögerungen seien die Folge davon.
Unklarheiten bei Polizeiplattform
Offen sei weiter, wann der Bund welche Rechtssetzungsvorhaben einleiten wolle. Lobsiger erwartet vom Bund eine Planung, die die rechtsstaatlichen Implikationen und Risiken für den Persönlichkeitsschutz der Bevölkerung abschätzbar macht.
Er sei in das Vorhaben nie einbezogen worden, kritisierte Lobsiger, und habe sich einmischen müssen. Es fehle eine Datenschutzgesetz-konforme Planung bei dem Vorhaben.
Zugriffe müssen begründet sein
Bedenken wegen der Einhaltung des Datenschutzgesetzes hat der Edöb auch bei der Schaffung des Transparenzregisters – dieses soll helfen, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Die Zwecke des Gesetzes über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) würden lediglich beispielhaft aufgezählt, kritisierte er.
Jeder Zugriff durch Behörden auf das Register müsse einen erkennbaren Zweck haben und schlüssig begründet werden. Auch die von ihm empfohlene Datenschutz-Folgenabschätzung sei nicht durchgeführt worden, bemängelte er. Es fehlten Erkenntnisse, die für eine präzise Regelung nötig wären, etwa Überlegungen zur Zahl der Zugriffe.
Seine Arbeit sei nicht einfach und nicht immer populär, sagte Lobsiger. Er wolle nicht nur technische Sicherheit kommentieren und Beschwerden abarbeiten, sondern er erlaube sich auch systemische Kritik und fordere eine Gesamtbeurteilung der Risiken von Projekten. "Diese Position erlaube ich mir."
Meta-Konzern gestoppt
Vermeidbare Verzögerungen habe sich auch der Meta-Konzern eingehandelt. Er habe kürzlich angekündigt, für das Training von künstlicher Intelligenz auf Daten der erwachsenen Nutzerinnen und Nutzer zugreifen zu wollen.
Die Kundschaft sei aber weder rechtzeitig noch ausreichend über die Auswirkungen auf deren Persönlichkeitsrechte informiert worden. Meta habe das Vorhaben in der EU, im EWR und auch in der Schweiz
fallen lassen müssen, sagte Lobsiger. Um dieses Vorhaben zu stoppen, sei viel Arbeit vonnöten gewesen.