EU: Microsoft nutzt seine Marktmacht, um Teams zu pushen

25. Juni 2024 um 14:42
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Die Mitglieder der EU-Kommission. Foto: Europäischen Kommission

Microsoft und die EU-Kommission streiten darüber, ob sich der Tech-Konzern mit seiner Kollaborationslösung einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafft hat.

Der Softwareriese Microsoft nutzt nach Ansicht der EU-Kommission seine Marktmacht regelwidrig zur Unterstützung seines Kom­mu­ni­ka­tions­dienstes Teams. Konkret wirft die EU dem Konzern vor, dass er die Kollaborationssoftware früher nur im Paket mit Office-Produkten wie Word, Excel oder Powerpoint verkauft hat.
Dabei habe sich Microsoft wohl einen Vertriebsvorteil verschafft, findet die EU-Kommission. Sie kritisiert, dass sich die Kundschaft nicht entscheiden konnte, ob sie das Paket mit oder ohne Teams kaufen wollte. Ende August 2023 hat Microsoft dann Teams auf Drängen der EU aus seinen M365-Paketen herausgelöst.
Der Konzern kann nun Stellung zu den vorläufigen Untersuchungsergebnissen nehmen und mit weiteren Zugeständnissen versuchen, die Bedenken der Kommission aus der Welt zu räumen. In einer ersten Reaktion betonte Microsoft-Präsident Brad Smith, dass das Tech-Unternehmen bereits Massnahmen ergriffen habe.
Er begrüsse "die heute geschaffene zusätzliche Klarheit." Microsoft werde weiter an Lösungen arbeiten, um die verbleibenden Bedenken der Kommission auszuräumen, sagte Smith.

Beschwerde von Slack am Ursprung

Auslöser für das Verfahren war eine Beschwerde des Konkurrenzdienstes Slack im Sommer 2020. Der Dienst sah sich durch die Einbindung von Teams in die Plattformen Office 365 und Microsoft 365 benachteiligt. Erst nachdem die EU-Kommission im Juli 2023 offiziell eine Untersuchung gestartet hatte, lenkte Microsoft ein.
Die Kommission stellte aber klar, dass die gemachten Schritte aus ihrer Sicht nicht ausreichen. "Weitere Änderungen" seien erforderlich, um einen fairen Wettbewerb wiederherzustellen. Zudem betont die Behörde, dass es sich bei den Ergebnissen um vorläufige Ansichten handelt, die noch nicht die ab­schlies­sende Position der EU-Kommission darstellen.

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