Die EU-Kommission will Echtzeitüberweisungen ohne Hindernisse verpflichtend machen. Hierfür legte die Brüsseler Behörde am 26. Oktober einen Gesetzesvorschlag vor, der Hürden für das sekundenschnelle Bezahlen aus dem Weg räumen soll. Verbraucher und Verbraucherinnen in der Europäischen Union sollen standardmässig die Möglichkeit zur Echtzeitüberweisung haben.
Unter anderem dürfen Echtzeitzahlungen in Euro für Bankkunden demnach nicht teurer sein als die Sepa-Standardüberweisungen – die in der Regel kostenlos sind. Zudem müssten alle Kreditinstitute die schnellen Überweisungen jederzeit anbieten. Normale Überweisungen dauern in der Regel einen Arbeitstag, Echtzeitzahlungen nur bis zu 10 Sekunden.
Schweiz erst ab 2023 am Start
Die sogenannten Instant Payments sind in Europa technisch schon seit 2017 möglich. Laut der EU-Kommission bieten rund ein Drittel der Banken in der EU diese Möglichkeit allerdings gar nicht an. Und auch Verbraucherinnen und Verbraucher haben Vorbehalte. Anfang 2022 wurden nur 11% der Überweisungen als Echtzeitzahlung durchgeführt. In Ländern wie Indien oder Brasilien sind es dagegen schon rund 90%.
In der Schweiz sollen Echtzeitzahlungen indes erst ab 2023 technisch möglich sein. Ab Sommer 2024 sollte dann der Grossteil der Banken bereit sein, Instant Payments anzubieten, erklärt Thomas Hildebrandt, Senior Project Manager der Schweizer Börsenbetreiberin SIX. Ob Instant Payment dann auch in der Schweiz zum Standard wird, ist gemäss Hildebrandt schwierig zu beantworten. Es könnte durchaus einige Jahre dauern, bis sich auch in der Schweiz ein flächendeckendes Modell etabliert habe.
Gleiche Sicherheitsstandards gefordert
"Es ist heute schlichtweg nicht mehr zeitgemäss, wenn wir die Zahlungsabwicklung in Tagen und Stunden messen müssen. Dass Zahlungsabwicklungen in Echtzeit zum neuen Standard werden, ist ein Gewinn für Verbraucher", sagte der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber gegenüber dem
'Handelsblatt' zu den EU-Plänen.
Um ein Vertrauen in Instant Payments aufzubauen, sieht der Vorschlag der EU-Kommission vor, das Risiko einer falschen Überweisung zu reduzieren. So sollen die Kreditinstitute dazu verpflichtet werden, IBAN-Nummer und Namen des Empfängers abzugleichen. Hier warnt auch Ferber vor: Laut ihm muss sichergestellt werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die gleichen Verbraucherschutz- und Sicherheitsstandards erhalten wie bei regulären Sepa-Zahlungen. Fehlerhafte Instant Payments sollten notfalls innerhalb einer gewissen Frist zurückgerufen werden.
Zudem müssten die Banken in ihren Kundenkarteien täglich überprüfen, ob von der EU sanktionierte Personen darunter sind – anstatt wie bisher jede einzelne Überweisung zu prüfen, was zu einer Vielzahl an falschen Treffern und Verzögerungen geführt habe.
Über den Vorschlag der EU-Kommission müssen nun die EU-Staaten und das Europaparlament verhandeln.