Anwalt Sébastien Fanti erhält keine Einsicht in den Vertrag für eine israelische Spionagesoftware, die von Bundespolizei und Nachrichtendienst verwendet wird. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Offensichtlich handelt es sich dabei um die Spionagesoftware Pegasus.
Entwickler dieser umstrittenen Software ist das israelische Technologieunternehmen NSO Group. Fanti reichte seinen Antrag Mitte August 2021 ein, im Zuge der Enthüllungen des Schweizer Radios und Fernsehens über den Einsatz israelischer Spionagesoftware durch die Strafjustiz und den Nachrichtendienst des Bundes.
Fedpol will Informationen nicht herausgeben
Das Fedpol berief sich auf öffentliche Interessen, darunter die innere und äussere Sicherheit der Schweiz. Das Bundesverwaltungsgericht stützt das. Die Veröffentlichung des Vertrags würde Informationen über den Anbieter und die Art der Spyware liefern. Anhand dieser Angaben würden die anvisierten Kriminellen über die Möglichkeiten des Programms informiert.
Streng begrenzte Verwendung
Die Richter in St. Gallen erkennen an, dass ein erhebliches öffentliches Interesse daran besteht zu erfahren, ob es sich bei der von der Schweiz gekauften Software tatsächlich um Pegasus handelt. Insbesondere
angesichts der Enthüllungen, dass sie von einigen Staaten eingesetzt wird, um Oppositionelle, Journalistinnen und Journalisten oder ausländische Staatsführer ins Visier zu nehmen. Aber die Bekanntgabe könne die Arbeit der Justiz behindern.
Das Gericht fügt hinzu, dass der Einsatz eines solchen Überwachungsprogramms im Schweizer Recht streng geregelt sei. So sei seine Verwendung nur bei Verdacht auf eine Straftat oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit zulässig. Darüber hinaus führten die kantonalen und eidgenössischen Staatsanwaltschaften eine jährliche Überwachungsstatistik zuhanden des Dienstes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs.
Wie das Magazin '
Republik' berichtet, will Sébastien Fanti den Fall ans Bundesgericht weiterziehen. Die Begründung der Richter, Täter könnten sich besser vor Spyware schützen, wenn sie das Programm kennen, sei abenteuerlich.
Update 14.30 Uhr: Eingefügt, dass Fanti den Fall ans Bundesgericht weiterziehen will.