Fedpol muss keine Infos zu Pegasus rausrücken

18. Januar 2024 um 11:25
letzte Aktualisierung: 25. Januar 2024 um 07:17
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Illustration: Erstellt durch inside-it.ch mit Dall-E / GPT-4

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bundes­polizei keine Vertragsdetails zum Pegasus-Deal publizieren muss.

Anwalt Sébastien Fanti erhält keine Einsicht in den Vertrag für eine israelische Spionagesoftware, die von Bundespolizei und Nachrichtendienst verwendet wird. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Offensichtlich handelt es sich dabei um die Spionagesoftware Pegasus.
Entwickler dieser umstrittenen Software ist das israelische Technologieunternehmen NSO Group. Fanti reichte seinen Antrag Mitte August 2021 ein, im Zuge der Enthüllungen des Schweizer Radios und Fernsehens über den Einsatz israelischer Spionagesoftware durch die Strafjustiz und den Nachrichtendienst des Bundes.

Fedpol will Informationen nicht herausgeben

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) weigerte sich, Informationen über einen möglichen Vertrag mit Firmen herauszugeben, die "GovWAre", also Überwachungsprogramme für Staaten anbieten.
Das Fedpol berief sich auf öffentliche Interessen, darunter die innere und äussere Sicherheit der Schweiz. Das Bundesverwaltungsgericht stützt das. Die Veröffentlichung des Vertrags würde Informationen über den Anbieter und die Art der Spyware liefern. Anhand dieser Angaben würden die anvisierten Kriminellen über die Möglichkeiten des Programms informiert.

Streng begrenzte Verwendung

Die Richter in St. Gallen erkennen an, dass ein erhebliches öffentliches Interesse daran besteht zu erfahren, ob es sich bei der von der Schweiz gekauften Software tatsächlich um Pegasus handelt. Insbesondere angesichts der Enthüllungen, dass sie von einigen Staaten eingesetzt wird, um Oppositionelle, Journalistinnen und Journalisten oder ausländische Staatsführer ins Visier zu nehmen. Aber die Bekanntgabe könne die Arbeit der Justiz behindern.
Das Gericht fügt hinzu, dass der Einsatz eines solchen Überwachungsprogramms im Schweizer Recht streng geregelt sei. So sei seine Verwendung nur bei Verdacht auf eine Straftat oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit zulässig. Darüber hinaus führten die kantonalen und eidgenössischen Staatsanwaltschaften eine jährliche Überwachungsstatistik zuhanden des Dienstes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs.
Wie das Magazin 'Republik' berichtet, will Sébastien Fanti den Fall ans Bundesgericht weiterziehen. Die Begründung der Richter, Täter könnten sich besser vor Spyware schützen, wenn sie das Programm kennen, sei abenteuerlich.
Update 14.30 Uhr: Eingefügt, dass Fanti den Fall ans Bundesgericht weiterziehen will.

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