Frankreich soll Verstaatlichung von Atos prüfen

4. November 2024 um 10:46
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Foto: Assemble nationale

Die Finanzkommission des Parlaments hat eine entsprechende Gesetzesänderung angenommen.

Die Finanzkommission des französischen Parlaments hat einer Gesetzesänderung zugestimmt, die zu einer Verstaatlichung von Atos führen könnte. Der Vorstoss verlangt die "Erstellung eines Programms zur Verstaatlichung von Atos" und die Bereitstellung von 70 Millionen Euro für dessen Umsetzung.
Der Änderungsantrag wurde von der linken Partei La France insoumise eingebracht. "Wir müssen dringend das gesamte Atos-Unternehmen sowie alle seine Tochtergesellschaften verstaatlichen. Dies wäre insofern völlig logisch, als es seit langem vom Staat finanziert wird, ein staatlicher Dienstleister ist und vom Staat subventioniert wird. Es gehört zum industriellen Erbe Frankreichs", heisst es im Antrag. Die Gesetzesänderung müsste zuerst noch vom Parlament und dem Senat angenommen werden, bevor das vorgeschlagene Programm umgesetzt werden könnte.

Verhandlungen zwischen Atos und Staat sollen weitergehen

In den Umstrukturierungsplan des angeschlagenen Konzerns ist auch der französische Staat involviert. Dieser ist bis jetzt vor allem an einer möglichen Übernahme der Geschäftsbereiche Advanced Computing, Mission-Critical Systems und Cybersecurity Products der Cybersicherheitssparte BDS von Atos interessiert. Der indikative Unternehmenswert soll dabei zwischen 700 Millionen und 1 Milliarde Euro liegen.
Das unverbindliche Kaufangebot des französischen Staates für die Bereiche ist allerdings Anfang Oktober abgelaufen. Das Finanzministerium erklärte, dass man die Fortsetzung der Verhandlungen mit Atos beabsichtige und "in Kürze" einen neuen Übernahmeplan vorlegen werde.
Ende Oktober hat das Handelsgericht Nanterre dem beschleunigten Schutzplan des Konzerns zugestimmt. Der Plan sieht die Umwandlung von Schulden in Höhe von 2,9 Milliarden Euro in Eigenkapital sowie die Aufnahme von neuen Schulden in Höhe von 1,5 bis 1,7 Milliarden Euro als Teil eines Transaktionspakets vor. Dieses soll bis Januar 2025 umgesetzt werden, sofern gegen das Urteil zur Genehmigung des Plans keine aufschiebende Berufung eingelegt wird.

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