Hat Bundesbern bei der MwSt-Reform SaaS-Anbieter vergessen?

2. Juni 2023 um 14:07
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Foto: Andreas Fischinger / Unsplash

Bei Gütern lässt sich die neue Mehrwertsteuer problemlos anpassen. Für SaaS-Dienstleister ist die Umstellung nicht nur mühsam, es droht auch Verzugszins.

Auf Anfang 2024 wird die Mehrwertsteuer erhöht – von 7,7% auf 8,1%. Der Bundesrat wollte das so, um die AHV zu finanzieren; das Stimmvolk stimmte dem im letzten Herbst zu.
Wird eine solche Veränderung eingeführt, muss das auch in der Buchhaltung angepasst werden. In der Regel ist das nicht besonders schwierig, weil man auf den Preis eines Produkts oder Services den neuen Steuersatz aufschlägt. Für Angebote, die für eines oder mehrere Jahre im Voraus bezahlt werden, ist das aber nicht so einfach.

Verzugszinsen für zu spät verbuchte Umsätze

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Peter Herger
Das zumindest schreibt Peter Herger, CEO von Proffix Software, in einem Brief an inside-it.ch. "Bei Abos, die jahresübergreifend im Voraus in Rechnung gestellt werden, kann dies Auswirkungen haben". Der neue Steuersatz lässt sich erst nach dem 3. Quartal 2023 deklarieren.
"Wie das Problem softwaretechnisch zu lösen ist, darüber wird in Bundesbern kein Gedanke verloren", schreibt Herger. Dieser Umstand sei umso störender, weil für nachträglich deklarierte Umsätze Verzugszins angedroht werde. Heisst: Wer mit der Deklaration wartet, bis diese möglich ist, wird bestraft.

Zusatzaufwand für Saas-Anbieter

Herger hätte erwartet, "dass die Formulare für die korrekte Abrechnung bereits zu Jahresbeginn verfügbar und implementierbar gewesen wären", weil man so genügend Zeit gehabt hätte, sich vorzubereiten. In der Zwischenzeit sind die Formulare laut Herger zwar da, es bleibt aber mühsam, weil verbuchte Umsätze zuerst mit dem aktuellen Satz versteuert werden müssen und ein Teil davon mit den neuen Sätzen nachdeklariert werden muss.
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Peter Hogenkamp
Herger steht mit seinem Ärger nicht alleine da. Peter Hogenkamp, CEO des Saas-Anbieters Scope, stimmt ihm zu: "Herger hat völlig Recht." Hogenkamp meint, er wisse nicht recht, ob er vor allem erstaunt oder ärgerlich sein solle, denn er könne eigentlich nicht glauben, dass der naheliegende Fall eines jahresübergreifenden Abos vergessen gegangen sei. "Aber es sieht wohl danach aus", sagt Hogenkamp.

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