In Liechtenstein gilt ein neues Cybersicherheitsgesetz

3. Februar 2025 um 10:25
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Vaduz. Foto: M. X. / Unsplash

Der Anwendungsbereich wurde auf weitere Sektoren ausgedehnt. Zudem wurde die NIS-2-Richtlinie der EU übernommen.

Der Hohe Landtag von Liechtenstein hat im Herbst 2024 die Totalrevision des bestehenden Cybersicherheitsgesetzes beschlossen. Am 1. Februar 2025 ist die Totalrevision des neuen Cybersicherheitsgesetz mit der entsprechenden Verordnung in Kraft getreten. Mit den Änderungen wird auch die NIS-2-Richtlinie der EU im liechtensteinische Recht übernommen.
Durch das Inkrafttreten wird der Anwendungsbereich auf weitere Sektoren und Teilsektoren ausgeweitet, heisst es in einer Mitteilung aus dem Ländle. Dadurch sollen die Resilienz und Reaktionsfähigkeit öffentlicher und privater Einrichtungen sowie der zuständigen Behörden weiter verbessert werden.
Das neue Cybersicherheitsgesetz kommt so beispielsweise in den Sektoren Fernwärme und -kälte, Energie, Abwasser, Weltraum, öffentliche Verwaltung, Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Verarbeitung, Vertrieb von Lebensmitteln oder in der Forschung zur Anwendung. Für Unternehmen in diesen Sektoren wurde zudem eine Registrierungspflicht eingeführt.
"Das totalrevidierte Cyber-Sicherheitsgesetz modernisiert den bestehenden Rechtsrahmen, um mit der zunehmenden Digitalisierung und einer sich stetig weiter entwickelnden Bedrohungslandschaft im Bereich Cybersicherheit Schritt zu halten", schreibt das Ministerium für Präsidiales und Finanzen.

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