Am kommenden Freitag, 1. September, tritt das neue Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft. Die EU beziehungsweise deren Kommission will bis Ende Jahr entscheiden, ob sie das DSG als gleichwertig zur hauseigenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ansieht.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) geht auf Anfrage der Nachrichtenagentur 'Keystone-SDA' von einer positiven Bewertung durch Brüssel aus: "Bis jetzt hat die EU keine Verbindung zu den bilateralen Verträgen oder den institutionellen Fragen hergestellt."
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Auch beim Datenschutzniveau dürfte es keine Probleme geben. Neben der Annäherung des Schweizer Datenschutzgesetzes an jenes der EU werde die Schweiz zudem "bald das Übereinkommen 108+ des Europarats ratifizieren, was von der EU-Kommission positiv bewertet wird", schreibt das BJ weiter. Dieses Übereinkommen regelt den Schutz und den grenzüberschreitenden Austausch personenbezogener Daten.
Aktuelles DSG ist kompatibel
Seitens des BJ heisst es, man habe "verschiedene Kontakte mit der EU-Kommission" gehabt und "keine Signale erhalten", dass die Gleichwertigkeit in Frage gestellt werden könnte. Die EU-Kommission ihrerseits will sich auf Anfrage aktuell nicht dazu äussern. Sie schrieb lediglich, die erfolgte Reform des Schweizer Datenschutzgesetzes sei ein wichtiger Schritt.
Es gibt jedoch eine Aussage von EU-Justizkommissar Didiers Reynders an einer Medienkonferenz aus dem Jahre 2020, in der er für die Schweiz eine Verknüpfung der Datenschutz-Äquivalenz mit anderen Dossiers verneinte: "Eine Verknüpfung zwischen dem Rahmenabkommen und den Entscheidungen im Bereich Äquivalenz darf so allgemein nicht gemacht werden."
Das aktuell gültige Datenschutzgesetz wird von der EU seit dem Jahr 2000 als gleichwertig angeschaut. Solange noch kein neuer Äquivalenz-Entscheid der EU-Kommission vorliegt, bleibt das auch so.