Anfang 2024 hatte der Stadtrat von Wetzikon
für zwei Beschaffungen Kreditbeschlüsse als gebundene Ausgaben bewilligt. Es geht um Aufträge für einen Dienstleister für das Full-Outsourcing der IT-Infrastruktur sowie für einen Anbieter für die Betreuung der Telefonie. Dagegen legte die Rechnungsprüfungskommission (RPK) des Parlaments Beschwerde beim Bezirksrat ein.
Die Aufträge erhalten haben OBT für die Informatik und Swisspro für die Telefonie. Die einmaligen Kosten für die Telefonie betragen 717'000 Franken, die jährlich wiederkehrenden 87'000 Franken. Für die IT sind einmalige Kosten von 590'000 Franken und jährlich wiederkehrende Kosten von 1,3 Millionen Franken veranschlagt. Die RPK kritisierte, dass diese Ausgaben als gebunden erklärt wurden. Damit würden Parlament und Volk vom Entscheidungsprozess ausgeschlossen. Im Juni gab der Bezirksrat der Kommission recht und
hob die beiden Kreditbeschlüsse wieder auf.
Der Stadtrat zog den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiter und bekam jetzt seinerseits recht. Das Gericht argumentierte, dass die Informatik schon bisher im Rahmen eines Full-Outsourcings betrieben worden ist. "Wird das Full-Outsourcing durch einen neuen Full-Outsourcing-Vertrag mit vergleichbarem Leistungsinhalt abgelöst, handelt sich um eine reine Ersatzbeschaffung, auch wenn der Anbieter wechselt", heisst es
im Urteil. Die Ausgaben seien deshalb ebenso wie jene für die Telefonie als gebunden zu erklären. Dem Stadtrat bleibe auch "sachlich, zeitlich und örtlich kein erheblicher Entscheidungsspielraum".
Ob die RPK das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, ist offen. Dies soll an der nächsten Kommissionssitzung entschieden werden, erklärte RPK-Präsident Sven Zollinger (FDP) gegenüber
'Züriost' (Paywall). Der Stadtrat hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass sowohl die Ausgaben für den Ersatz der Telefonie, die "mit der neuen Lösung kostengünstiger ist als heute", als auch diejenigen für die Informatik im vom Parlament genehmigten Budget bereits enthalten seien.