Ich erinnere mich, als wäre es gestern gewesen. Dabei ist es bereits über 17 Jahre her und ich startete meine journalistische Karriere als Volontär bei der Compi-Zeitschrift 'PCtipp'. In einem meiner ersten Artikel, die ich für das Magazin schrieb, ging es um die besten und schönsten Youtube-Videos des Jahres soundsoviel.
Es begannt mit den Oscars...
Naiv wie ich damals als knapp 20-jähriger Jungspund war, titelte ich: "Youtube vergibt die Video-Oscars" (oder so ähnlich). Es dauerte nicht lange und schon lag ein dickes Couvert auf dem Tisch. Absender: die Academy of Motion Picture Arts and Sciences. Das ist jene Organisation, die die echten Oscars in Hollywood vergibt, und sie meinte, dass der Name "Oscar" nur in diesem Zusammenhang genutzt werden darf. Wir mögen doch bitte den Titel anpassen, sonst würden sie – sinngemäss – das ganz grobe Geschütz auffahren.
Ich war ziemlich beeindruckt und es blieb auch nicht die letzte Aufforderung (beziehungsweise Drohung) dieser Art im Laufe meiner Karriere. Und je länger sie dauerte, desto weniger liess ich mich davon einschüchtern. Und tatsächlich war es bis jetzt immer so, dass es bei einem Schreiben der Anwältinnen und Anwälte blieb und daraufhin nie etwas passierte, selbst wenn ich einer Aufforderung nicht nachkam.
... endet es in Aarau?
Ein komplett anderer – und für mich bis dato einmaliger – Fall ist nun die Geschichte rund um den Cyberangriff auf das Aargauer Medienhaus CH Media. Dessen Anwälte wendeten sich direkt ans Handelsgericht Aargau und konnten eine superprovisorische Verfügung gegen uns und andere Medien wie 'Wochenzeitung', 'Zentralplus' sowie 'Netzwoche' erwirken. Darin wurde uns gerichtlich untersagt, im Darkweb zu recherchieren. Darüber hinaus mussten wir eine Passage aus einem publizierten Artikel löschen.
Einschüchtern kann man mich mit einer solchen Aktion, auch wenn sie eine Stufe heftiger ist als alles bisher erlebte, nicht mehr. Ich bin
erstaunt und irritiert, dass ausgerechnet ein Medienhaus andere Medien zensieren will. Und ich wie auch Anwalt Christian Laux sind überzeugt, dass wir im Recht sind und
ein Rechercheverbot im Darkweb nicht haltbar ist. Dementsprechend haben wir die richterliche Verfügung angefochten und das Gericht aufgefordert, diese aufzuheben.