Kanton Bern beschliesst Pflicht für E-Umzug

6. Juni 2023 um 14:33
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Foto: Unsplash+

Die Gemeinden im Kanton müssen Umzugs­meldungen künftig auch digital anbieten. Der Grosse Rat hat die Revision eines ent­sprech­en­den Gesetzes beschlossen.

Im April sprach sich die Kommission für Staatspolitik und Aussen­beziehungen (SAK) des Kantons Bern für eine digitale Umzugsmeldung aus. Nun soll der E-Umzug im Kanton zum Standard werden. Der Grosse Rat stimmte der Revision des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer in erster Lesung einstimmig zu.
Mit 148 Stimmen unterstützte das Parlament auch die Titeländerung des Gesetzes, welches neu "Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer" (NAG) heissen soll. Mit der Revision macht der Kanton Bern einen Schritt mehr in Richtung digitale Verwaltung.
Bereits seit dem 1. Februar 2019 können Gemeinden die digitale Um­zugs­meldung freiwillig anbieten. Damit können Einwohnerinnen und Einwohner ihren Umzug im Internet der Einwohnerkontrolle melden und müssen nicht mehr an einen physischen Schalter.
Aktuell bieten 145 der 337 politischen Gemeinden im Kanton die Dienst­leistung an, wie die Direktorin für Inneres und Justiz, Evi Allemann (SP), sagte.
Mit der Gesetzesänderung werden nun alle Gemeinden verpflichtet, die An- und Abmeldung in digitaler Form zu ermöglichen. Einen Umzug auf herkömmlichen Weg zu melden, soll auch weiterhin möglich bleiben.

Keine Drittmeldepflicht

Umstritten war einzig ein Artikel zur Einführung einer Drittmeldepflicht. Eine Kommissionsminderheit sowie der Regierungsrat wollten, dass die Vermieterinnen und Vermieter säumige Mieterinnen oder Mieter bei der Gemeinde anmelden können.
Dieses Instrument würden vor allem die Städte und grösseren Gemeinden begrüssen, sagte Hervé Gullotti (SP), Sprecher der Kommissionsminderheit. Die Gemeinden seien auch frei, das Instrument zu nutzen oder nicht.
Für die Sprecherin der Kommissionsmehrheit, Verena Aebischer (SVP), dürften die Hausbesitzerinnen und -besitzer nicht zusätzlich belastet werden. Zudem hätten diese auch nicht die Datenhoheit über die Mieterinnen und Mieter.
Eine Mehrheit von mitte-rechts setzte sich gegen mitte-links durch und der Grosse Rat lehnte die Drittmeldepflicht ab.

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