

Kantone können 5G-Ausbau wieder einfacher bewilligen
7. März 2022, 11:33Die kantonale Baudirektoren-Konferenz passt ihre Empfehlungen an. Sie fordert aber vom Bund eine ordentliche Revision der Verordnung NISV.
Die Kantone können den Ausbau von konventionellen Mobilfunkantennen für die 5G-Technologie wieder vereinfacht bewilligen. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) reagiert damit auf die Anpassung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) durch den Bundesrat.
Diese ist seit dem 1. Januar in Kraft. Die BPUK passte ihre Empfehlungen daraufhin an, und die Plenarversammlung genehmigte sie, wie die Konferenz mitteilt. In Kraft treten die neuen Empfehlungen der Konferenz am 1. April. Demnach können die Kantone Unterhaltsarbeiten am Mobilfunknetz vereinfacht bewilligen. Die zweite Option ermöglicht einen vereinfachten Ausbau der Mobilfunknetze.
Eine Verfahrensempfehlung für bewilligte maximale Sendeleistungen entfällt. Gemäss BPUK ist das in der Verordnung geregelt. Der Schutz vor Strahlung bleibe dabei gewährleistet.
Konkret geht es um den sogenannten Korrekturfaktor bei adaptiven Antennen, deren Strahlung überschätzt wird. Adaptive Antennen können die Strahlung dorthin fokussieren, wo sich das Mobiltelefon befindet. Deshalb liegt die Strahlenbelastung im Durchschnitt tiefer als bei konventionellen Antennen.
Die BPUK fordert den Bundesrat auf, die NISV einer ordentlichen Revision zu unterziehen. Dabei soll nicht die Technologie, sondern der Schutz der Bevölkerung im Vordergrund stehen. Das sei etwa beim Lärmschutz bereits der Fall. Die aktuelle technologiebasierte Verordnung sei auch beim Bewilligungsverfahren aufwändig, moniert die Konferenz.
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