Die Gewerkschaft Syndicom gibt bekannt, dass sich die Sozialpartner der Netzinfrastruktur-Branche auf Lohnmassnahmen für 2023 geeinigt haben. Diese beinhalten eine Erhöhung der Mindestlöhne um bis zu 220 Franken. Damit erhalte ein Netzelektriker beziehungsweise eine Netzelektrikerin EFZ mit 3 Jahren Berufserfahrung neu mindestens 4920 Franken pro Monat (13 Monatslöhne).
Ausserdem haben sich die Partner geeinigt, dass alle dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellten Löhne um mindestens 140 Franken im Monat erhöht werden. Die Gesamtlohnsumme werde unter Berücksichtigung der generellen Lohnerhöhung um mindestens 2,8% erhöht, so die Mitteilung.
Die Lohnverhandlungen basieren auf dem GAV der Netzinfrastruktur-Branche, der 2018 vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt wurde. Er gilt laut Mitteilung für alle Dienstleister, die in der Netzinfrastruktur tätig sind. Er regelt besonders die Mindestlöhne, die Arbeitszeit und die Spesen. Ihm sind rund 5500 Arbeitnehmende unterstellt. Um die neuen Lohnmassnahmen für alle verpflichtend zu machen, sei beim Bundesrat ein Gesuch um die Allgemeinverbindlicherklärung eingereicht worden.
Die Arbeitgeberseite ist vertreten durch den Schweizer Netzinfrastrukturverband (SNiv) und die Vereinigung von Firmen für Freileitungs- und Kabelanlagen (VFFK). "Die Lohnmassnahmen 2023 sind ein positives Zeichen für die Mitarbeitenden der tieferen Lohnsegmente und sind damit zukunftsgerichtet für eine attraktive Branche. Gleichzeitig bleibt den Unternehmen genug Handlungsfreiheit, leistungsorientierte Lohnmassnahmen zu tätigen", sagt VFFK-Präsident Michael Eichenberger.
Man brauche eine starke Netzinfrastruktur-Branche, fügt SNiv-Präsident Stefan Salzmann an. Die Lohnmassnahmen 2023 seien ein weiterer Schritt, die Branche und Berufe attraktiv zu halten und weiterhin Fachkräfte anzuziehen.