Die Luzerner Regierung hat einen Gesetzesentwurf für ihr E-Government-Projekt "Objekt.lu" in die Vernehmlassung gegeben. Über die neue Plattform sollen die Gemeinden und andere Akteure künftig Objektdaten zu Gebäuden und Grundstücken beziehen können.
Objektdaten, sprich Informationen zu Immobilien oder Gründstücken, wenn sie beispielsweise neu entstehen, sich verändern, neu geschätzt oder abgebrochen werden, müssen jeweils erfasst werden. Für verschiedene Akteure sei es wichtig, dass die Daten stets aktuell und in guter Qualität verfügbar sind.
Mit Objekt.lu realisiere man eine gesamtheitliche Lösung. Mit dem entsprechenden Informationssystem werde der elektronische Datenaustausch zwischen den Akteuren vereinfacht, indem es den Zugriff auf die objektbezogenen Daten über ein zentrales System ermögliche. Die Nutzenden müssen sich somit nicht mehr in mehreren Systemen der verschiedenen Bereiche einzeln registrieren.
Gemeinden sollen sich an Kosten beteiligen
Wie der Kanton weiter schreibt, verbleibe der eigentliche Datenbestand in den jeweiligen Bereichen. Der Austausch zwischen den Bereichen werde über eine kantonale Datendrehscheibe geregelt und standardisiert. Beteiligt sind die Bereiche Grundbuch, Steuern, Versicherung, Bau, Amtliche Vermessung, Statistik und Geoinformation.
Die Kosten für den Aufbau, den Betrieb, die Weiterentwicklung und den Unterhalt der Datendrehscheibe übernimmt der Kanton. Dagegen sei vorgesehen, dass sich der Kanton und die Gemeinden die Kosten für den Betrieb, die Weiterentwicklung und den Unterhalt des Informationssystems Objektwesen. Die Gesamtkosten dafür werden auf jährlich maximal rund 200'000 Franken geschätzt, wovon die Gemeinden – aufgeteilt nach Einwohnerzahl auf die einzelnen Gemeinden – die Hälfte tragen.
(Mit Material von Keystone-sda)