Im Kanton Luzern soll künftig stärker auf digitalem Weg mit der Verwaltung verkehrt werden können. Der Regierungsrat hat ein E-Government-Gesetz in die Vernehmlassung geschickt. Ziel sei, so eine Mitteilung, die Behördengänge für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Unternehmen digitaler, effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten. Der physische Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen bleibe aber weiterhin gewährleistet.
Das E-Government-Gesetz soll eine rechtliche Grundlage für drei Basisdienste bilden, die Privatpersonen und Unternehmen zur Verfügung stehen. Dazu gehören ein Online-Schalter, der als zentraler Zugang zu den E-Dienstleistungen des Kantons und der Gemeinden dient. Hinzu kommt ein ID-Verwaltungssystem für die Authentifizierung von Nutzerinnen und Nutzern sowie ein elektronischer Briefkasten für den Empfang von Mitteilung der Verwaltung.
"Digital first" soll nicht in die Verfassung
Mit dem geplanten Gesetz sollen diese Basisdienste zentral durch den Kanton betrieben werden. Davon verspricht man sich in Luzern mehr Effizienz und geringere Kosten. Gemeinden erhalten die Möglichkeit, diese Dienste zu nutzen. Gleichzeitig sollen diese auch verpflichtet werden, gewisse Behördengänge wie Wohnsitzbestätigungen oder Betreibungsregisterauskünfte auf diesen Basisdiensten anzubieten.
Wie aus der Mitteilung des Kantons weiter hervorgeht, wurde von den Jungfreisinnigen des Kantons die Volksinitiative "Digitalisierung jetzt!" eingereicht. Diese fordert eine Verankerung des Digital-First-Prinzips in der Kantonsverfassung. Der Regierungsrat teile die Stossrichtung der Initiative, lehne jedoch eine Verfassungsänderung ab, so die Mitteilung. Stattdessen soll der Digital-First-Ansatz in das E-Government-Gesetz integriert werden.
Die heutige provisorische Grundlage sei für einen befristeten Pilotversuch im Einsatz, schreibt der Kanton. Dies im Rahmen des Online-Schalters. "My.lu.ch" sowie des Identitätsverwaltungssystems. Das neue Gesetz soll diesen befristeten Pilotversuch ablösen. Über die Vorlage wird der Kantonsrat laut Mitteilung voraussichtlich in der März-Session 2026 debattieren. Die Vernehmlassung dauert bis zum 27. Juni.