Der Bund will Gemeinden beim Glasfaserausbau finanziell unterstützen. Foto: Tron Le / Unsplash
Bis zu 365 Millionen Franken will der Bundesrat in die Hand nehmen, um die Infrastruktur in Randregionen auszubauen.
Der Bundesrat will den Zugang zu sehr schnellem Internet landesweit sicherstellen, auch in ländlichen Regionen. Er schickt dazu ein neues Bundesgesetz in die Vernehmlassung. Konkret möchte er den Ausbau der Infrastruktur befristet mit bis zu 365 Millionen Franken fördern.
Eingesetzt werden soll das Geld in Gebieten, in denen sich für Telekommunikationsanbieter der Ausbau von Glasfasernetzen oder Funkinfrastrukturen sonst nicht lohnt, schreibt die Regierung. Sie eröffnete anlässlich ihrer Sitzung am 14. März 2025 die Vernehmlassung zum Breitbandfördergesetz. Die dauert bis zum 23. Juni.
Geld fliesst an die Gemeinden
Kommunikationsminister Albert Rösti informierte am Freitagnachmittag an einer Medienkonferenz in Bern über die sogenannte Gigabitstrategie. Deren Ziel ist es, einem digitalen Stadt-Land-Graben entgegenzuwirken und den Rückstand gegenüber dem Ausland beim Ausbau mit Glasfasernetzen aufzuholen.
Bundesrat Albert Rösti an der Medienkonferenz am 14. März. Quelle: Der Bundesrat / Youtube
Breitbandnetze böten grosse Chancen für den ländlichen Raum, begründet der Bundesrat das Vorhaben. Konkret gefördert werden soll gemäss dem Gesetzesentwurf der Landesregierung der Ausbau von Festnetzanschlüssen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde im Download.
Als Empfänger des Geldes sind die Gemeinden vorgesehen. Sie müssen auch die Gesuche stellen. Insbesondere beim Ausbau von Glasfasernetzen seien die Ausbaukosten teils sehr hoch, argumentiert die Landesregierung.
Das Programm passe ins Infrastrukturdepartement, unterstrich Rösti an der Medienkonferenz. Angesichts des Wachstums der Bevölkerung sei der Druck zum Ausbau der Bahn- und Strasseninfrastruktur gross. "Hier kann dieses Projekt entgegenhalten." Wenn Menschen im ländlichen Raum im Homeoffice arbeiten könnten, bedeute dies auch, dass die Zahl der Bewegungen von Pendlerinnen und Pendler nicht ohne Not erhöht werde, oder sogar reduziert werden könne.
Bund und Kantone sollen sich die Kosten teilen
Der Vernehmlassungsentwurf macht laut Communiqué die Ausschüttung von Bundesgeldern von einem finanziellen Engagement der Kantone abhängig. Konkret sollen bei jedem Projekt der Bund und der betroffene Kanton je die Hälfte der Förderkosten tragen.
Breitbandabdeckung der Gebäude in der Schweiz im Vergleich mit den europäischen Ländern. Quelle Bakom
Bei den mittleren Internetgeschwindigkeiten stehe die Schweiz schon heute ausgezeichnet da, räumte Rösti ein: "Eine so gute Grundversorgung kennt kein anderes Land". Beim Ausbau der Glasfasernetze liege sie aber im europäischen Vergleich nur im hinteren Mittelfeld. In strukturschwachen Gebieten klafften Lücken. Da die alten Kupfernetze in den kommenden Jahren ausser Betrieb genommen würden, drohten gewisse Regionen vollständig von zuverlässigen Fernmeldeleitungen abgehängt zu werden. Dies hätte gravierende Folgen. "Wir können jetzt aufholen und wollen aufholen", so Rösti.
Die Höhe der Fördermittel beschränke sich auf den erwarteten Verlust eines Ausbauprojektes, hiess es im Communiqué weiter. Um den Wettbewerb zu gewährleisten, müssten die Betreiber der geförderten Infrastrukturen anderen Anbietern Zugang gewähren.
Auf sieben bis zehn Jahre befristet
Nach dem Willen des Bundesrats soll das Förderprogramm des Bundes auf sieben bis höchstens zehn Jahre befristet sein. Finanzieren möchte der Bundesrat den Bundesanteil den Angaben zufolge aus den zukünftigen Konzessionsgebühren von Telekommunikationsunternehmen.
Die Ausgaben des Bundes für die Projekte selbst sind gemäss Mitteilung auf maximal 365 Millionen Franken begrenzt, jene für die Programm-Administration auf maximal 10 Millionen Franken.