Neue Finanzierung für digitale Leucht­turm­projekte ab 2025

16. April 2024 um 14:33
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Für Digitalisierungsprojekte von hohem öffentlichem Interesse soll es künftig eine Anschub­finanzierung vom Bund geben. Die Bundeskanzlei hat das Vernehmlassungs­verfahren eröffnet.

Digitalisierungsprojekte, die von hohem öffentlichen Interesse sind, sollen künftig eine Anschubfinanzierung erhalten. Diese wird mit einer neuen Verordnung im Rahmen des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (Embag) geregelt. Am 16. April hat die Bundeskanzlei das Vernehmlassungsverfahren eröffnet.
Das Embag ist bereits seit Anfang 2024 in Kraft. Die Anschubfinanzierung wird in Artikel 17 geregelt, der offen formuliert wurde. Man habe beschlossen, die Detailregelungen zu Art. 17 aus der restlichen Vorlage herauszulösen und einem separaten Zeitplan zu unterstellen, heisst es vom Bund. Die konkreten Verordnungsbestimmungen treten demnach voraussichtlich im ersten Quartal 2025 in Kraft. Danach können Projekte ihre Gesuche einreichen.

Motion im Ständerat

Das Vorhaben geht auf eine Forderung aus dem Ständerat zurück, dass der Bund digitale Leuchtturmprojekte fördern soll. Mit der bestehenden Gesetzeslage sei der Rahmen zu eng, erklärte uns Ständerat und Mitinitiant Benedikt Würth (Mitte/SG) die damalige Motion. Der Anwendungsbereich beziehe sich auf private Projekte wie auch auf privat-öffentliche Partnerschaften, die einem öffentlichen Interesse dienen und den Standort Schweiz stärken.
In der parlamentarischen Debatte war der Vorschlag unumstritten. Auch der Bundesrat hatte die Motion zur Annahme empfohlen. Er beabsichtige aber nicht, "eine breite neue Subventionsnorm mit entsprechend aufwendigen Verwaltungsorganen zu schaffen", erklärte er damals. Die Unterstützung solle "gezielt, rasch und einmalig" erfolgen.

Hohes öffentliches Interesse

Laut der aktuellen Mitteilung der Bundeskanzlei kommen für die neue Förderung nur Projekte in Frage, die nicht durch andere Fördermittel des Bundes unterstützt werden. Die Empfänger von Fördergeldern verpflichten sich, Projektergebnisse zur freien Weiterverwendung öffentlich zur Verfügung zu stellen.
Als Kostendach habe der Bundesrat den Betrag von 5 Millionen Franken festgelegt, so die Mitteilung. Die Verantwortung für die Vergabe der Finanzhilfen liege beim Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung der Bundeskanzlei. Eine Fachjury soll die Projekte bewerten und Empfehlungen abgeben.
Gemäss dem Bund sollen Projekte gefördert werden, die Vorbildcharakter haben, von besonderer Tragweite sind und einen klaren Mehrwert für die Gesellschaft oder Wirtschaft haben. Dazu gehören etwa Projekte, die die demokratische Partizipation erweitern oder die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz stärken.

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