Mehr als 1,8 Millionen Menschen leben in der Schweiz mit einer Behinderung. Um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können, sei diese Bevölkerungsgruppe auch auf barrierefreie Technologien angewiesen, schreibt die Stiftung "Zugang für alle". Sie überprüft regelmässig in einem Report, wie es sich mit der Barrierefreiheit von mobilen Apps verhält.
Für die aktuelle Ausgabe der Studie "Schweizer Accessibility – Mobile Apps" hat die Stiftung gemäss einer Mitteilung untersucht, welche Erfahrungen Menschen mit Einschränkungen machen, wenn sie in der Schweiz beliebte Apps verwenden. Diese stammen aus den Bereichen Kommunikation, Produktivität und Information.
Nur eine App ist vollständig barrierefrei
Das Resultat zeige ein breites Spektrum, von sehr guter bis sehr schlechter Zugänglichkeit. Nur eine App habe die maximale Punktzahl erreicht: SBB Inclusive ist gemäss der Stiftung vollständig barrierefrei. Mit 4.5 von 5 möglichen Punkten schneiden Threema, SBB Mobile Fairtic sowie die Microsoft-Apps Teams und Authenticator ebenfalls gut ab.
80% der Apps würden Barrieren aufweisen. Mehr als 60% seien ungenügend zugänglich. Nur 3 von 5 Punkten erhalten unter anderem Alertswiss und Meteoswiss,
so die Ergebnisse. Einschränkungen entstehen für Nutzerinnen und Nutzer beispielsweise, wenn sich die Apps nicht mit einer Tastatur ansteuern liessen. Daneben erschweren ungenügende Kontraste von Navigations- oder Bedienelementen die Nutzung von Apps. Ein weiteres Problem entsteht, wenn Medieninhalte nur schriftlich und nicht als gesprochen Sprache angeboten werden.
Das breite Spektrum der Hürden zeige, dass viele Menschen und damit auch viele potenzielle Kunden von barrierefreien Apps profitieren würden, so die Stiftung zu den Ergebnissen.
Sensibilisierung notwendig
Aus dem ernüchternden Resultat der Studie lasse sich schliessen, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit bei Apps zwingend in der Breite umgesetzt werden müssen. Entsprechendes Fachwissen müsse zu den Agenturen, Designer- und Entwicklerteams kommen.
Die Stiftung empfiehlt zudem, im Rahmen der Behindertenrechtskonvention BRK gute Accessibility auch von privatwirtschaftlichen Anbietern zu fordern.