Parlament befürwortet Digitalisierung der Justiz

19. Dezember 2024 um 10:45
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Foto: Conny Schneider / Unsplash

Das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz ist in trockenen Tüchern. Für die IT-Plattform sind Investitionen von 28 Millionen Franken geplant.

Die eidgenössischen Räte haben die Grundlage für durchgängig digitale Justizverfahren in der Schweiz geschaffen. National- und Ständerat haben die letzten Differenzen im neuen Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz beseitigt. Am Schluss ging es noch um eine Übergangsfrist und eine Registrierungspflicht für gewisse Anwältinnen und Anwälte.
Der Ständerat stimmte den Anträgen der Einigungskonferenz einstimmig zu, der Nationalrat mit 135 zu 54 Stimmen. Nun ist das "Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz" (BEKJ) bereit für die Schlussabstimmungen am Freitag.
Mit dem BEKJ wird die elektronische Kommunikation für professionelle Akteurinnen und Akteure wie Richterinnen und Richter, Behörden sowie Anwältinnen und Anwälte zur Pflicht. Die Kantone sollen die Möglichkeit haben, eigene Plattformen aufzubauen.
Der Aufbau der neuen nationalen Kommunikationsplattform kostet rund 28 Millionen Franken. Das neue digitale Angebot will der Bund mit den Kantonen aufbauen und sich mit 25% beteiligen. Die Betriebs- und Weiterentwicklungskosten von jährlich rund 7,4 Millionen Franken sollen über Gebühren finanziert werden.

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