

5G: Ständerat will Strahlenschutz-Grenzwerte nicht lockern
6. März 2018 um 08:49
Der Ständerat hat Bedenken, die Strahlenschutzvorschriften für Mobilfunkanlagen zu lockern.
Der Ständerat hat Bedenken, die Strahlenschutzvorschriften für Mobilfunkanlagen zu lockern. Die kleine Kammer lehnte gestern eine Motion ihrer Fernmeldekommission (Kvf) mit 22 zu 21 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab – gegen den Willen des Bundesrates.
Der Bundesrat hätte den Vorstoss unterstützen wollen. Die Motion fordert, die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) rasch zu revidieren.
Swisscom hatte zugleich angekündigt, den Start des 5G-Standards um zwei Jahre vorzuverlegen. Schon gegen Ende 2018 soll der neue Standard punktuell eingeführt werden; 2020 dann flächendeckend. Voraussetzung dafür sei allerdings die Anpassung der NISV. Konkret fordert die Branche einen Emissionsgrenzwert, der je nach Frequenz etwa drei- bis fünfmal höher ist als der geltende Wert. Ohne höhere Grenzwerte werde der Aufbau des 5G-Netzes länger dauern und lückenhaft bleiben, warnt Swisscom.
Schon Ende 2016 hatte die kleine Kammer einen ähnlichen Vorstoss aus dem Nationalrat für höhere Grenzwerte für Mobilfunkantennen knapp abgelehnt, nachdem Gegner vor möglichen gesundheitlichen Auswirkungen gewarnt hatten. Im neuen Vorstoss warnte die KvF, dass das Mobilfunknetz "kurz vor einem Kollaps" stehe. Laut Swisscom lasteten rund 50 Prozent aller Antennen die bewilligte Sendeleistung bereits zu mehr als 90 Prozent aus.
Über die Grenzwerte entscheidet der Bundesrat in eigener Kompetenz. Umweltministerin Doris Leuthard sagte aber, der Bundesrat nehme Risiken für die Gesundheit nicht leichtfertig in Kauf. (sda/kjo)
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