

Ab Sonntag gilt "Inländervorrang light", aber nicht für Informatiker
26. Juni 2018 um 15:38
Die IT-Systeme seien bereit, um die Stellenmeldepflicht umzusetzen, sagt das Seco.
Die IT-Systeme seien bereit, um die Stellenmeldepflicht umzusetzen, sagt das Seco.
Die öffentliche Arbeitsvermittlung sieht sich gerüstet für die Stellenmeldepflicht, die ab Sonntag zum Tragen kommt. Arbeitgeber in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit müssen ab dem 1. Juli offene Stellen den Arbeitsämtern melden.
"Die IT-Systeme sind bereit für die Inkraftsetzung der Stellenmeldepflicht", versicherte Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), heute vor Medien in Bern. Kleinere IT-Pannen könne man aber nicht ausschliessen, räumte er ein: Bis alles ideal funktioniere, müsse sich eine gewisse Routine einspielen.
Bei der Stellenmeldepflicht handelt es sich um den "Inländervorrang light", den das Parlament Ende 2016 zur Umsetzung der SVP-Masseneinwanderungsinitiative beschlossen hatte. Arbeitgeber in Berufsarten mit mindestens acht Prozent Arbeitslosigkeit müssen offene Stellen den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden. Ab 2020 sinkt der Schwellenwert auf die vom Bundesrat ursprünglich geplanten fünf Prozent. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) berechnet die Arbeitslosenquote in Berufsarten über zwölf Monate und publiziert eine Liste mit den betreffenden Kategorien für ein Jahr.
Einen Inländervorrang per se sieht Zürcher in der Stellenmeldepflicht nicht. Vielmehr handle es sich um einen "Stellensuchenden-Vorrang", hielt er fest. So stehen die bei den RAV gemeldeten Stellen während fünf Tagen ausschliesslich den registrierten Stellensuchenden zur Verfügung – dies können sowohl Inländer als auch Ausländer sein. Stellensuchende erhalten so einen zeitlichen Vorsprung bei der Bewerbung.
Die Arbeitsvermittlung übermittelt zusätzlich innerhalb von drei Tagen passende Dossiers an Arbeitgeber, die Stellen ausgeschrieben haben. Diese können geeignete Stellensuchende zu einem Bewerbungsgespräch oder zu einer Eignungsabklärung einladen. Wer als geeignet gilt, entscheiden die Arbeitgeber nach Gutdünken. Eine Einladungspflicht bestehe nicht, sagte Bruno Sauter, Präsident des Verbands Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA).
Derzeit sind 19 Berufsarten mit 269 Berufsbezeichnungen wie Pizzaiolo oder Melker von der Stellenmeldepflicht betroffen. Gelistet werden unter anderem auch Marketingfachleute, PR-Fachleute und Telefonisten.
Nicht zu finden ist der Beruf des Informatikers. In den letzten zwölf Monaten betrug die Arbeitslosenquote hier rund 2,7 Prozent.
Die aufgelisteten Berufe haben zwischen dem 1. April 2017 und dem 30. März 2018 alle die Arbeitslosenquote von acht Prozent erreicht oder überschritten. (sda/kjo/ts)
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