Abacus gewinnt vor Bundesgericht

25. Januar 2019 um 11:46
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Ostschweizer Beschaffungs­streit: Wittenbach muss Leistungs­verzeichnisse offenlegen.

Ostschweizer Beschaffungsstreit: Wittenbach muss Leistungs­verzeichnisse offenlegen.
Im Konflikt um die Vergabe von IT-Aufträgen in der Ostschweiz hat Abacus gegen die Gemeinde Wittenbach gewonnen. Das Bundesgericht wies die St. Galler Gemeinde an, das Leistungsverzeichnis für Vergaben offenzulegen.
Der Streit zwischen Abacus und weiteren 69 St. Galler Gemeinden war im vergangenen Sommer mit einem Vergleich beendet worden. Es ging um die Frage, ob St. Galler Gemeinden ohne Ausschreibungen direkt Informatikaufträge an Abraxas Informatik (vormals VRSG) vergeben dürfen, welche sich im Besitz der öffentlichen Hand befindet.
Gegen die Gemeinde Wittenbach – auch Heimat des Softwareherstellers – wehrte sich Abacus aber bis vor Bundesgericht. Streitpunkt war der Zugang zu amtlichen Dokumenten nach Öffentlichkeitsgesetz. Es ging um die Leistungsverzeichnisse, in denen festgehalten ist, welche Leistungen eine IT-Firma an ihren Auftraggeber – in diesem Fall die Gemeinde Wittenbach – erbringen muss.
Abacus stellte bei der Gemeinde ein Gesuch um Einsicht in die zwischen Wittenbach und Abraxas abgeschlossenen Verträge. Die Gemeinde gewährte jedoch nur eine Teileinsicht. Preislisten und Leistungsverzeichnisse blieben unter Verschluss. Auch beim Departement des Innern und beim Verwaltungsgericht blitzte Abacus ab.
Abacus akzeptierte, dass keine Einsicht in Preislisten gewährt wurde, ging aber wegen den Leistungsverzeichnissen vor Bundesgericht. Dieses hiess die Beschwerde am 16. Januar gut und wies die Gemeinde an, der Beschwerdeführerin Zugang zu den Dokumenten zu gewähren.
"Dass wir diese Willkürbeschwerde gewonnen haben, freut uns sehr", sagte Abacus-Geschäftsleiter Daniel Senn heute gegenüber der Nachrichtenagentur 'sda'. Es sei ein zukunftsweisender Entscheid. Denn Informatik-Leistungen würden oft freihändig vergeben. "Wenn man nicht herausfinden kann, was vergeben worden ist, kann man sich nicht dagegen wehren", erklärt Senn.
Die Antwort des Bundesgerichts sei für die ganze Schweiz von Interesse – auch für die Gemeinden. Hätte die Gemeinde Wittenbach ordentlich ausgeschrieben, wären die Verzeichnisse nämlich öffentlich, so Senn. (kjo/sda)
(Interessenbindung: Abacus ist ein wichtiger Sponsor unseres Verlags.)

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