

AHV-Nummer ist nun doch der Personenidentifikator
10. Dezember 2020 um 15:03Der Nationalrat ist beim umstrittensten Punkt im neuen Informationssicherheits-Gesetz schliesslich dem Ständerat gefolgt.
Die Vorlage zum neuen Informationssicherheitsgesetz ist jetzt bereit für die Schlussabstimmung. Nachdem der Nationalrat zunächst noch am Mehrwert der Vorlage gezweifelt hat, ist er nun im zweiten Anlauf darauf eingetreten. Die systematische Verwendung der AHV-Nummer als Personenidentifikator in IT-Systemen lehnte er allerdings bis fast zuletzt ab. Er bevorzugte eine von der AHV-Nummer abgeleitete Nummer.
Diese Variante hatte anfänglich auch der Bundesrat bevorzugt, kam dann aber davon ab. "Die Bundesbehörden sollten die AHV-Nummer als Personenidentifikator nutzen können", sagte Verteidigungsministerin Viola Amherd. Das neue AHV-Gesetz sehe die systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden vor, zur Identifikation von Personen.
Am Donnerstag schloss sich der Nationalrat mit 140 Stimmen dem Ständerat gegen 46 Stimmen von SVP und Grünen an. Die Minderheit um Léonore Porchet (Grüne/VD) hätte beim eigenen Weg bleiben wollen. Sie argumentierte mit dem Datenschutz und der Gefahr gestohlener Identitäten.
"Riesiges Gesetz"
Die Vorlage sei über die Jahre "zu einem riesigen Gesetz" geworden, und es lasse Fragen offen, sagte Thomas Hurter (SVP/SH). Ein grosser Teil seiner Fraktion werde es in der Schlussabstimmung nicht unterstützen. Die Bandbreite der genannten Kosten für die Umsetzung als auch der nötigen Stellen sei gross, begründete er dies. Er wiederholte damit die Einschätzung des Nationalrats vom März 2018, die damals noch eine Mehrheit in der grossen Kammer fand.
Schutz vor Hackern ist ein zentrales Ziel des neuen Gesetzes. Es betrifft primär die Bundesbehörden, das Parlament, die eidgenössischen Gerichte, die Bundesanwaltschaft und die Nationalbank. Private und Wirtschaft sind betroffen, wenn sie für die Bundesbehörden sicherheitsempfindliche Tätigkeiten ausführen.
Der Bundesrat will aber die Zusammenarbeit mit den Kantonen verbessern. Diese sollen für eine gleichwertige Informationssicherheit sorgen, wenn sie klassifizierte Informationen des Bundes bearbeiten oder auf seine Informatikmittel zugreifen.
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